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Rechtsprechung zum Verkehrsstrafrecht im Jahr 2000

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Stand: 8. September 2013

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Strafrechts-Lexikon

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Rechtsprechung zum Verkehrsstrafrecht - 1997 - 1998 - 1999 - 2000 - 2001 - 2002 - 2003 - 2004 - 2005 - 2006 - 2007


OLG Köln, 28.12.2000, Ss 529/00 (VRS 2001, Bd. 100, 68)

Mit der Aufhebung des Urteils (hier: im Rechtsfolgenausspruch) entfällt auch die damit verbundene Entschädigungsentscheidung nach § 8 I StrEG, ohne dass es diesbezüglich eines besonderen Ausspruchs bedarf. Die gegen diese Entscheidung gerichtete sofortige Beschwerde wird gegenstandslos.

Für das Ausmaß der abstrakten Gefahr und den Schuldumfang einer folgenlosen Trunkenheitsfahrt kommt es neben und vor der Höhe der Blutalkoholkonzentration (dem Grad der Fahruntüchtigkeit) auf Art und Länge der zurückgelegten Strecke an.

OLG Hamm, 13.12.2000, 4 Ss OWi 1154/00 (ZfS 2001, 426)

Bei Verwertung von Messergebnissen des Atemalkohol-Testgeräts Alcotest 7110 Evidential ist die Mitteilung der in diesem Gerät verwendeten Software erforderlich. Beim Einsatz des Atemalkohol-Testgeräts Alcotest 7110 Evidential ist die Einhaltung einer 20minütigen Wartezeit zwischen Trinkende und Beginn der Messung sowie einer Kontrollzeit von 10 Minuten vor Beginn der Messung, während derer der Proband keinerlei Substanzen zu sich nehmen darf, notwendig. Bei Einhaltung der Kontrollzeit ist lediglich sichergestellt, dass Reste von Fremdsubstanzen vollständig aus dem Mund-/Rachenraum entfernt wurden und insoweit eine Beeinflussung des Messergebnisses nicht stattfinden kann; ob dasselbe jedoch auch für ein Asthma- Aerosol gelten kann, dessen Substanzen wohl kaum allein den Mund- und Rachenraum treffen, sondern zumindest in den Bronchialbereich hineingelangen dürften, erscheint mehr als fraglich.

OLG Köln, 12.12.2000, Ss 442/00 (DAR 2001, 136)

Unter Entziehung der Fahrerlaubnis i.S.v. § 28 IV Nr. 3 FeV fällt nur eine solche Maßregel, die die Wirkung einer Aberkennung des Rechts hat, im Inland Kraftfahrzeuge zu führen. Diese Wirkung haben die Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis nach § 69b StGB a.F. und die Anordnung einer isolierten Sperrfrist nach § 69a StGB nicht.

OLG Naumburg, 5.12.2000, 2 Ss 316/00 (ZfS 2001, 137)

Die besondere Bedeutung eines Falles i.S. v. § 24 I Nr. 3 GVG liegt vor, wenn die rasche Klärung einer grundsätzlichen, für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle bedeutsamen Rechtsfrage durch den BGH ermöglicht werden soll. Einer Entscheidung des BGH zur Klärung der Frage, ob die für das Land Sachsen-Anhalt eingeführte Atemalkoholmessung als "beweissichere" Methode zum ausschließlichen Nachweis einer Fahruntüchtigkeit i.S.v. § 316 StGB ausreicht, bedarf es gegenwärtig nicht, nachdem beide Strafsenat des OLG Naumburg diese Frage verneint haben und andere Bundesländer - soweit ersichtlich - von der Einführung dieser Methode bisher Abstand genommen haben.

BayObLG, 5.12.2000, 1 ObOWi 573/00 (DAR 2001, 174)

Stützt das Gericht seine Auffassung, die für den Betroffenen maßgebliche Geschwindigkeitsanzeige im Messzeitpunkt lasse sich nicht zuverlässig feststellen auf das Gutachten eines Sachverständigen, dann muss der Tatrichter, der dem Gutachten Beweisbedeutung beimisst, auch wenn er sich dem Gutachten anschließt, regelmäßig die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zu Grunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben. Anders könnte es sich nur verhalten, wenn das Gutachten auf einem allgemein anerkannten und weithin standardisierten Verfahren beruht hätte, was einem systemanalytischen Gutachten über ein Verkehrsleitsystem zur Regelung der Höchstgeschwindigkeit nicht der Fall ist.

OLG Naumburg, 5.12.2000, 1 Ws 496/00 (NStZ-RR 2001, 105)

Eine gemessene Atemalkoholkonzentration von 0,94 mg/l ist als alleiniges Indiz nicht geeignet, die absolute Fahruntüchtigkeit zu erweisen, insbesondere kann sie nicht rechtsfehlerfrei auf eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille umrechnet werden.

LG Koblenz, 4.12.2000, 2040 Js 61509/99-8 Ns (VRS 2001, Bd. 100, 36)

Beihilfe zur Trunkenheit im Verkehr kann nicht schon deshalb angenommen werden, dass ein alkoholisierter Beifahrer (BAK von 1,67 Promille) seinen Pkw einem alkoholisierten Fahrer (BAK von 2,41 Promille) überlässt.

§ 69 II Nr. 2 StGB gilt für den Täter; für den Gehilfen einer Trunkenheitsfahrt gilt § 69 I StGB.

OLG Düsseldorf, 1.12.2000, 2a Ss (OWi) 322/00-95/00 III (DAR 2001, 133)

Ein Fahrverbot kann seine Denkzettelfunktion nur erfüllen, wenn es sich in einem kurzen zeitlichen Abstand zur Tat auf den Täter auswirkt. Nach einem Zeitraum von 2 1/2 Jahren zwischen Begehung der Tat und der tatrichterlichen Hauptverhandlung ist die Denkzettelfunktion nicht mehr gegeben, so dass von einer Verhängung des Fahrverbotes abgesehen werden muss.

OLG Naumburg, 29.11.2000, 2 Ss 318/00 (Bode, ZfS 2001, 135)

Bei einem gemessenen Blutalkohol-Wert von 0,82 mg/l kommt eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr nicht in Betracht, weil ein medizinisch-naturwissenschaftlicher Erfahrungssatz, dass aus solchem Blutalkohol-Wert zuverlässig auf einen BAK-Wert von 1,0 g/Promille (mit Sicherheitszuschalg 1,1g/Promille) geschlossen werden könnte, derzeit nicht existiert.

AG Potsdam, 28.11.2000, 77 OWi 441 Js 26908/00 (DAR 2001, 232)

Trotz einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 35 km/h auf einer autobahnähnlich ausgebauten Straßen kann gegen Erhöhung der Geldbuße auf 1.000.- DM auf die Verhängung eines Fahrverbots gegen den ärztlichen Leiter einer Tumorklinik verzichtet werden, da er 24 Stunden am Tag abrufbereit sein muss und es wegen der Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Klinik von 26 km, besonders zur Nachtzeit kompliziert ist, rechtzeitig zur Klinik zu kommen.

OLG Düsseldorf, 22.11.2000, 2a Ss 295/00-78/00 I (NStZ-RR 2001, 142)

Mit dem Wegfall des rechtskräftigen Urteils durch Wiederaufnahme des Verfahrens beginnt die Verfolgungsverjährung neu. Dies gilt auch für die absolute Verjährung nach § 78c III 2 StGB.

Einem Beweisantrag zur Identifizierung desjenigen, der das Fahrzeug zum Vorfallzeitpunkt gefahren haben soll, braucht der Tatrichter nur stattzugeben, wenn erkennbar oder behauptet wird, dass zwischen dem Betroffenen und der im Beweisantrag genannten Person eine derartige Ähnlichkeit besteht, dass von nahezu identischem Aussehen der beiden personenausgegangen werden müsste.

OLG Hamm, 15.11.2000, 2 Ss OWi 1057/00 (DAR 2001, 85)

Ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung mittels des so genannten "Pilot-System" festgestellt worden, ist es i. d. R. ausreichend, wenn das tatricherliche Urteil nur die Art des Messverfahrens und die nach Abzug der Messtoleranz ermittelte Geschwindigkeit mitteilt.

"Nässe" i. S. des Zusatzschildes 1052-36 der StVO ist gegeben, wenn die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen ist.

OLG Düsseldorf, 12.11.2000, 2a Ss (OWi) 142/00-82/00 III (ZfS 2001, 183)

Sind Beweisfotos zur Identifizierung des Fahrers uneingeschränkt geeignet, bedarf es der Vernehmung eines Zeugen, der das Fahrzeug zum Vorfallzeitpunkt gefahren haben soll, nur, wenn erkennbar ist oder behauptet wird, dass zwischen dem Betroffenen und dem Zeugen eine derartige Ähnlichkeit besteht, dass von nahezu identischem Aussehen der beiden Personen ausgegangen werden müsste.

Die Verdoppelung der nach dem Bußgeldkatalog für fahrlässige Begehungsweise bestimmten Regelgeldbuße "wegen des Vorsatzes" ist rechtsfehlerhaft.

AG Osnabrück, 6.11.2000, 64 OWi 25 Js 32735/00 (391/00) (DAR 2001, 138)

Trotz einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 49 km/h auf der BAB kann gegen Erhöhung der Geldbuße auf 400,-- DM auf die Verhängung eines Fahrverbots gegen einen Tierarzt verzichtet werden, da er während des Fahrverbotes seinen Beruf kaum ausüben könnte.

OLG Schleswig, 6.11.2000, 2 Ss OWi 283/00 (DAR 2001, 40)

Angemessenheit des Wegfalls eines Fahrverbots als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme, wenn seit der Tat mehr als zwei Jahre vergangen sind.

OLG Köln, 3.11.2000, Ss 422/00 (NStZ-RR 2001, 119)

Wer als Kraftfahrzeugführer einen Sonderfahrstreifen (berechtigt) benutzt (hier: mit einer Taxe), dabei das für diese Fahrspur geltende "Halt" gebietende Sonderlichtzeichen "weißer waagerechter Lichtbalken" trotz schon länger als eine Sekunde andauernder Lichtphase missachtet und dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet oder gar (wie hier) schädigt, handelt daher ebenso grob pflichtwidrig wie derjenige, der einen den Tatbestand der lfd. Nr. 34.2.1 BKat ausfüllende Zuwiderhandlung begeht.

BayObLG, 27.10.2000, 1 ObOWi 501/00 (DAR 2001, 173)

Wer im Großstadtverkehr einen Mietwagen führt, mit dem er so wenig vertraut ist, dass er versehentlich bei Rotlicht in eine Kreuzung einfährt, handelt i. d. R. grob fahrlässig.

OLG Hamm, 27.10.2000, 2 Ss 1030/00 (DAR 2001, 135)

Zum Vorliegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr beim Zufahren auf eine Polizeisperre.

BayObLG, 20.10.2000, 2 ObOWi 500/00 (DAR 2001, 37)

Die Feststellung der Geschwindigkeit eines Kfz durch Schätzung eines Polizeibeamten ist weiterhin möglich; diesen Schätzungen ist jedoch mit Vorsicht zu begegnen. Es bestehen jedenfalls dann keine Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Geschwindigkeitsermittlung durch Schätzung eines Polizeibeamten, wenn dem Betroffenen nicht zur Last gelegt wird, eine bestimmte Geschwindigkeit gefahren zu sein, sondern durch Schätzung lediglich festgestellt wird, dass eine Betroffener wesentlich schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren sei.

AG Zossen, 19.10.2000, 11 OWi 266/00 (ZfS 2001, 234)

Absehen vom Regelfahrverbot bei einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 40 km/h außerorts beim Übersehen eines Geschwindigkeitsbegrenzungsschildes während eines Lkw-Überholvorganges.

OLG Karlsruhe, 12.10.2000, 1 Ss 120/00 (DAR 2001, 469)

Die Entscheidung, eine Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz liege zum Zeitpunkt der Berufungshauptverhandlung bei einem Kraftfahrer, der nachts, zu verkehrsarmer Zeit mit seinem Pkw mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,46 Promille 300 m fährt, nicht vorbestraft ist, über viele Jahre unbeanstandet am Straßenverkehr teilgenommen hat und dessen Fahrerlaubnis bereits mehr als 6 Monate vorläufig entzogen war, nicht mehr vor, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.

BGH, 10.10.2000, 4 StR 381/00 (DAR 2001, 81)

Voraussetzung für die Entziehung der Fahrerlaubnis und damit auch für die Anordnung einer isolierten Sperre ist, dass der Täter die Tat "bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat". Haben weder der Angeklagte selbst noch ein Tatbeteiligter bei, vor oder nach Begehung der Tat ein Kraftfahrzeug geführt und wurde die Tat auch nicht unter Verletzung einer spezifisch einem Kraftfahrer im Straßenverkehr obliegenden Pflicht begangen, dann besteht ein solcher Zusammenhang nicht. Eine gegen einen (anderen) Kraftfahrzeugführer gerichtete Tat kann die Anordnung einer (isolierten) Sperre auch dann nicht rechtfertigen, wenn die Tat angesichts ihrer Schwere auf eine charakterliche Unzuverlässigkeit des Täters hinweist.

OLG Celle, 28.9.2000, 322 Ss 132/00 (DAR 2001, 38)

Eine vorsätzliche Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in einer Tempo-30-Zone ist zumindest mit der Begründung unzulässig, dass "regelmäßig" in geschlossenen Ortschaften Tempo- 30-Zonen eingerichtet sind. Dies trifft jedenfalls auf viele kleinere Orte nicht zu. Im übrigen betreffen Tempo-30-Zonen auch in Orten, in denen sie eingerichtet sind, häufig nur einige wenige Straßen oder Straßenzüge, während sonst die allgemein übliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt.

LG Stuttgart, 22.9.2000, 17 Qs 47/00 (NZV 2001, 180)

Bei der Berechnung der Dauer einer (isolierten) Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist in analoger Anwendung von § 69a V 2 StGB eine Verkürzung der Sperrfrist um die Zeit geboten, die zwischen den Urteilen erster und zweiter Instanz verstrichen ist, wenn es im Berufungsverfahren nicht zu einer tatrichterlichen Überprüfung gekommen ist.

BayObLG, 20.9.2000, 2 ObOWi 453/00 (DAR 2001, 83)

Die Verhinderung des gewählten Verteidigers am Terminstag stellt einen beachtlichen Grund dar, der geeignet ist, das Fernbleiben des Betroffenen am Terminstag zu entschuldigen im Sinne der § 228 II StPO i.V.m. § 71 I OWiG, da die Vorschrift des § 137 I Satz 1 StPO i.V.m. § 46 I OWiG, dass eine Betroffener in jeder Lage des Verfahrens sich des Beistandes seines gewählten Verteidigers bedienen kann, Ausdruck des Rechts auf ein faires Verfahren ist (so sinngemäß auch BGH NJW 1999, 2646).

Bei einem Antrag auf Terminsverlegung sind stets das Interesse des Betroffenen an einer Verteidigung und das Interesse an einer möglichst reibungslosen Durchführung des Verfahrens gegeneinander abzuwägen, wobei das Verteidigungsinteresse im Zweifel Vorang hat (Fortführung der Rechtsprechung bei BayOBLGSt 1994, 95).

Einem Verlegungsantrag des gewählten Verteidigers wegen Terminverhinderung ist jedenfalls dann stattzugeben, wenn eine zügige Erledigung des Verfahrens möglich bleibt, indem eine Terminierung der Hauptverhandlung mit dem gewählten Verteidiger in absehbarer Zeit durchgeführt werden kann.

OLG Jena, 14.9.2000, 1 Ss 150/00 (ZfS 2001, 187)

Auch im Bußgeldverfahren bedarf die Ablehnung eines Beweisantrages eines Beschlusses, der nach der auch hier geltenden Bestimmung des § 34 StPO mit Gründen zu versehen ist. Auf jedem Fall muss das Gericht dann, wenn es aus einem der Gründe des § 77 II OWiG die Beweiserhebung ablehnt, den Grund genau bezeichnen; ein allgemeiner Hinweis - Zurückweisung nach § 77 II OWiG - ist keine ausreichende Begründung.

OLG Hamm, 12.9.2000, 2 Ss OWi 888/00 (ZfS 2001, 40)

Auch bei wirtschaftlich schwächeren Betroffenen kommt das Absehen von der Verhängung des an sich verwirkten Regelfahrverbotes gegen eine Erhöhung der Regelgeldbuße in Betracht.

AG Dortmund, 11.9.2000, 61 OWi 33 Js 356/00 (ZfS 2001, 231)

Zur Herbeiführung der verjährungsunterbrechenden Wirkung durch Absendung des Anhörungsbogens muss den Akten eindeutig zu entnehmen sein, ob und wann die ensprechende Verfügung unterzeichnet worden ist. Das Datum der Versendungsanordnung muss in der Regel mit Unterschrift oder Handzeichen des zuständigen Beamten abgezeichnet sein.

OLG Zweibrücken, 11.9.2000, 1 Ss 223/00 (DAR 2000, 586)

Von der Anordnung eines Regelfahrverbotes kann abgesehen werden, wenn seit Begehung des Verstoßes inzwischen mehr als zwei Jahre vergangen sind und der Betroffene in dieser Zeit bei einer nicht unerheblichen Fahrleistung beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat.

OLG Schleswig, 8.9.2000, 1 Ss OWi 207/00 (DAR 2000, 584)

Ein Fahrverbot kann seinen Sinn verloren haben, wenn zwischen Verkehrsverstoß und dem Wirksamwerden der Maßnahme ein erheblicher Zeitraum liegt (hier: 2 Jahre und 8 Monate), in der Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhalten im Straßenverkehr festgestellt worden ist und das Verhalten des Betroffenen auf keine lange Verfahrensdauer gezielt hatte.

KG, 7.9.2000, 2 Ss 184/00-3 Ws (B) 392/00 (VRS 2000, Bd. 99, 372)

Die Entbindung des Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen nach § 73 II OWiG betrifft nur die nächste Hauptverhandlung und wird mit deren Aussetzung oder Verlegung unwirksam.

OLG Naumburg, 6.9.2000, 2 Ss 272/00 (ZfS 2000, 554)

Für die Beurteilung der Frage der Schuldfähigkeit kommt es entscheidend auf die Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit an, die durch Rückrechnung aus dem Entnahmewert zu ermitteln ist.

Aus Gründen der Verfahrensökonomie bestehen in Fällen der Alltagskriminalität, zu der Trunkenheit im Verkehr gehört, keine Bedenken bei einer Blutalkoholkonzentration ab 2 Promille regelmäßig § 21 StGB schematisch anzuwenden, insbesondere nötigt bei diesen Delikten die Aufklärungspflicht nicht zu weiteren Beweiserhebungen, wie der Anhörung eines Sachverständigen.

Hat der Angeklagte am Tattag in den Nachmittagsstunden eine Blutalkoholkonzentration von über 2 Promille erreicht, ohne deutliche Ausfallerscheinungen zu zeigen, ist ein Wegfall des Eignungsmangels durch Zeitablauf und die Teilnahme an Nachschulungsmaßnahmen nahezu ausgeschlossen.

Das Verschlechterungsverbot steht der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Verhängung der Sperrfrist auch nach Zurückverweisung durch das Revisionsgericht nicht entgegen, selbst wenn der neue Tatrichter eine Sperre in gleicher Höhe wie im ersten Urteil festsetzt. Entbehrt der Täter auf Grund vorläufiger Maßnahmen seine Fahrerlaubnis bereits deutlich länger, als es im ersten Urteil vorgesehen war, wird häufig die Anordnung der Mindestsperre von noch 3 Monaten ausreichen.

BayObLG, 6.9.2000, 2 ObOWi 456/00 (DAR 2000, 578)

Es liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor, wenn das Gericht nicht über den Antrag auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen entscheidet und sich auch im Urteil mit den Gründen, die hierfür geltend gemacht wurden, nicht befasst.

LG Gera, 5.9.2000, 252 Js 15348/00-3 Ns (VRS 2000, Bd. 99, 365)

Das bei vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in fahruntüchtigem Zustand benutzte Fahrzeug unterliegt als so genannter Beziehungsgegenstand nicht der Einziehung nach § 74 I StGB.

OLG Köln, 5.9.2000, Ss 278/00 (NJW 2000, 3727)

Eine Zeugenaussage, die ein Polizeibeamter zu (angeblichen) Wahrnehmungen aus dem außerdienstlichen Bereich (hier: Verkehrsunfall) macht, stellt keine Diensthandlung dar.

OLG Frankfurt, 30.8.2000, 2 Ws (B) 349/00 OwiG (ZfS 2001, 42)

Das - ausnahmsweise - Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots bei einem Rotlichtverstoß an einem durch Lichtzeichenanlage gesicherten Fußgängerweg ist gerechtfertigt, wenn der Betroffene die Haltelinie erst passiert, nachdem Fußgänger die Fahrbahn bereits überquert und wieder verlassen hatten und der Betroffene sich vor dem Passieren der Haltelinie vergewissert hat, dass keine weiteren Personen sich anschickten, die Fahrbahn im Schutz der Lichtzeichanlage zu überqueren, so dass eine abstrakte Gefährdung der durch das Rotlicht geschützten Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

OLG Düsseldorf, 28.8.2000, 2b Ss (OWi) 203/00-75/00 I (DAR 2001, 39)

Zur Festellung einer vorsätzlichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Es steht nicht im Ermessen des Gerichts, ob die "Schonfrist" des § 25 IIa Satz 1 StVG für das Wirksamwerden des Fahrverbots festgesetzt wird. Dies hängt vielmehr allein davon ab, ob die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Eine "Verwirkung" dieser gesetzlichen Vergünstigung durch den Betroffenen scheidet aus.

LG Dessau, 21.8.2000, 6 KLs 16/00 (DAR 2000, 538)

Für die Feststellung einer absoluten Fahruntüchtigkeit i.S.d. § 316 StGB können Atemalkoholwerte nicht herangezogen werden.

OLG Stuttgart, 16.8.2000, 2 Ss 325/00 (DAR 2000, 585)

Wer auf einer Kraftfahrstraße unter Einbeziehung von zwei gegenüberliegenden Parkplätzen sein Fahrzeug in die der bisherigen Fahrtrichtung entgegengesetzte Richtung bringt, "wendet nicht" auf der Kraftfahrstraße.

AG Bergisch-Gladbach, 30.3.2000, 49 OWi 503 Js OWi 263/00 (DAR 2000, 326)

Die Atemalkoholkonzentrationsmessung mit dem Messgerät Dräger Alcotest 7110 Evidential entspricht grundsätzlich den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung an das so genannte standardisierte Messverfahren.

Bei der Atemalkoholkonzentrationsmessung mit dem Messgerät Dräger Alcotest 7110 Evidential sind deutliche Sicherheitstoleranzen zu berücksichtigen. Ergibt eine Atemluftalkoholkonzentrationsmessung mit dem Messgerät Dräger Alcotest 7110 Evidential einen Wert von 0,41 mg/l, so ist jedenfalls § 24a I Nr. 2 StVG erfüllt. Die Voraussetzungen des § 24a I Nr. 1 StVG liegen erst dann sicher vor, wenn die Messung einen Wert von mindestens 0,56 mg/l ergeben hat.

AG Langen, 27.3.2000, 31 OWi 5/00 (Madert, ZfS 2000, 265 )

§ 109a II OWiG ist nicht anwendbar, wenn der Betroffene erst im Einspruchsverfahren entlastende Umstände objektiver Art aufgezeigt, welche die Verwaltungsbehörde bei der ihr gebotenen Sachaufklärung hätte selbst feststellen können.

OLG Düsseldorf, 27.3.2000, 2b Ss (OWi) 73/00-41/00 I (DAR 2000, 367)

Rückwärtsfahren i. S. des § 9 V StVO ist das gewollte Rückwärtsfahren mit Rückwärtsgang, nicht dagegen das unabsichtliche Rückwärtsfahren oder Zurückrollen ohne Motorkraft.

OLG Hamm, 24.3.2000, 2 Ss OWi 267/00 (ZfS 2000, 319)

Zu den Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei der Verhängung eines Fahrverbots wegen einer in einer Tempo-30-Zone begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung (Ausschluss bloßen Augenblickversagens).

OLG Hamm, 13.3.2000, 2 Ss 213/00 (DAR 2000, 325 L)

Zur Zulässigkeit der Verfahrensrüge der Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes ist nicht die vollständige Wiedergabe des Hauptverhandlungsprotokolls in der Revisionsbegründungsschrift, aus der sich die Negativtatsache der Nichtexistenz eines die Öffentlichkeit ausschließenden Beschlusses ergibt, erforderlich.

OLG Frankfurt, 8.3.2000, 2 Ws (B) 133/00, 134/99 (Bode, ZfS 2000, 226)

Die Verwerfung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid gem. § 74 II OWiG setzt zwingend eine Belehrung über die Folgen unentschuldigten Ausbleibens gem. § 74 III OWiG voraus.

Der Betroffene ist auf seinen Antrag hin von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung zu entbinden, wenn er erklärt hat, er werde sich in der Hauptverhandlung nicht zur Sache äußern, und auch keine Anhaltspunkte darauf hinweisen, dass der Betroffene seine Entscheidung überdenken würde oder dass seine Anwesenheit sonst zur Sachaufklärung erforderlich ist.

OLG Karlsruhe, 6.3.2000, 2 Ss 163/98 (DAR 2000, 371)

Für eine verjährungsunterbrechende Wirkung der vorläufigen Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit des Betroffenen bzw. der Anordnung der Aufenthaltsermittlung nach § 33 I Nr. 5 OWiG ist kein Raum, wenn der Wohnsitz des Betroffenen nach Aktenlage nicht zweifelhaft ist.

OLG Dresden, 29.2.2000, Ss (OWi) 32/00 (DAR 2000, 279)

Macht der Tatrichter von der Verweisung auf das Beweisfoto Gebrauch, sind darüber hinausgehende Ausführungen zur Beschreibung des abgebildeten Fahrzeugführers entbehrlich, wenn das Foto zur Identifizierung uneingeschränkt geeignet ist. Die Verweisung muss in den Urteilsgründen deutlich und eindeutig zum Ausdruck kommen. Ist das Foto - etwa auf Grund schlechter Bildqualität oder auf Grund seines Inhalts - zur Identifizierung eines Betroffenen nur eingeschränkt geeignet, so hat der Tatrichter zu erörtern, warum ihm die Identifizierung gleichwohl möglich erscheint.

Sieht der Tatrichter von der erleichternden Verweisung auf das Beweisfoto ab, so genügt es weder, wenn er das Ergebnis seiner Überzeugungsbildung mitteilt, noch, wenn er die von ihm oder einem Sachverständigen zur Identifizierung herangezogenen abstrakten Merkmale auflistet. In diesem Fall muss das Urteil Ausführungen zur Bildqualität (insbesondere zur Bildschärfe) enthalten und die abgebildete Person oder jedenfalls mehrere Identifizierungsmerkmale (in ihren charakteristischen Eigenschaften) so präzise beschreiben, dass dem Rechtsmittelgericht in gleicher Weise wie bei Betrachtung des Fotos die Prüfung der Ergiebigkeit des Fotos ermöglicht wird.

BGH, 22.2.2000, VI ZR 92/99 (VersR 2000, 736)

Aus einer Gesamtschau der §§ 3 I, 5 II StVO folgt, dass sich der Überholende zu Beginn des Überholvorgangs vergewissern muss, dass ihm der benötigte Überholweg hindernissfrei zur Verfügung steht.

BGH, 22.2.2000, VI ZR 92/99 (VersR 2000, 736)

Aus einer Gesamtschau der §§ 3 I, 5 II StVO folgt, dass sich der Überholende zu Beginn des Überholvorgangs vergewissern muss, dass ihm der benötigte Überholweg hindernissfrei zur Verfügung steht.

OLG Frankfurt, 18.2.2000, 2 Ws (B) 91/00 OwiG (ZfS 2000, 272)

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid darf nicht nach § 74 II OWiG verworfen werden, wenn der Betroffene von der Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden ist, auch nicht wegen Nichterscheinen des Verteidigers.

Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist verletzt, wenn schriftliche Erklärungen des Verteidigers nicht in die Hauptverhandlung eingeführt werden, in der - gegebenenfalls nach weiterer Beweisaufnahme - in der Sache entschieden werden muss.

OLG Hamm, 17.2.2000, 2 Ss OWi 1175/99 (DAR 2000, 224)

Zur Verhängung eines Fahrverbots bei einem Verstoß gegen § 24a StVG bei einem als Berufskraftfahrer tätigen Betroffenen, der bereits einmal wegen eines Verstoßes gegen § 24a StVG in Erscheinung getreten ist.

OLG Düsseldorf, 17.2.2000, 2 b Ss 1/00-10/00 I (NZV 2000, 301)

Verhindert ein Kraftfahrzeugführer durch stetiges Fahren auf dem linken Fahrstreifen einer BAB, dass er von einem nachfolgenden Fahrzeug überholt wird, so kann dies den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Das ist allerdings nicht bereits bei jedem planmäßigem Verhindern des Überholtwerdens, sondern nur dann der Fall, wenn erschwerende Umstände mit so besonderem Gewicht hinzutreten, dass dem Verhalten des Täters der Makel des sittlich Missbilligenswerten, Verwerflichen und sozial Unerträglichen anhaftet. Solche Umstände sind etwa das absichtliche Langsamfahren und plötzliche Linksabbiegen, das beharrliche Linksfahren auf freier Autobahn mit nur mäßiger Geschwindigkeit, um ein Überholen zu verhindern, sowie die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

OLG Düsseldorf, 8.2.2000, 2b Ss (OWi) 381/99-16/00 I (DAR 2000, 223)

Ist der Führerschein des Angeklagten länger als 18 Monate gem. § 94 I StPO sichergestellt gewesen, kommt eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nicht in Betracht, weil es auf Grund des Zeitablaufs unwahrscheinlich ist, dass dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen werden. AG Köthen, 8.2.2000, 5 Cs 54/99 ZfS 2000, 268 Leitsatzkartei Rechtsprechung 1 von 1

Auch in Bußgeldsachen sind die abgeurteilten Taten in der Urteilsformel, sofern nicht gesetzliche Überschriften zu verwenden sind, mit Worten anschaulich und verständlich zu bezeichnen und die angewendeten Vorschriften erst nach der Urteilsformel aufzuführen.

OLG Hamm, 4.2.2000, 2 Ss OWi 38/00 (ZfS 2000, 269)

Bei sog. Kennzeichenanzeigen ist die Verjährung durch Übersendung eines Anhörungsbogens gem.§ 33 Nr. 1 OWiG nur dann unterbrochen, wenn für den Adressaten aus dem Anhörungsbogenunmissverständlich hervorgeht, dass die Ermittlungen gegen ihn als Betroffenen geführt werden. Nichtausreichend ist, wenn der Betroffene erst noch ermittelt werden soll. Die namentliche Anrede mit der einleitenden Formulierung "Ihnen wird zur Last gelegt ..." dürfte in jedem Fall ausreichen, um insoweit Missverständnisse auszuschließen.

AG Klötze, 25.1.2000, 20 Ds 550 Js 20000/99 (293/99) (DAR 2000, 178)

Ein Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit gem. § 316 StGB kann nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft und Forschung noch nicht mit der erforderlichen Sicherheit bei Atemalkoholmessungen festgelegt werden.

Der vom Gesetzgeber für den Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts eingeführte Umrechnungsfaktor von 1 zu 2 (BAK zu AAK) kann aufgrund einer zu geringen Anzahl praktischer Erfahrungswerte so bisher nicht im Strafverfahren übernommen werden, da die Gefahr der Fehlerhaftigkeit zu Lasten des Angeklagten noch bei einem Wert von bis zu 1 % liegen kann.

OLG Frankfurt, 25.1.2000, 2 Ws (B) 4/99 (DAR 2000, 177)

Behauptet ein Kraftfahrer, er habe das die Höchstgeschwindigkeit begrenzende Verkehrszeichen schlicht übersehen, dann ist zu untersuchen und festzustellen, ob das Verkehrszeichen im Verlauf der von der Messestelle befahrenen Straße mehrfach wiederholt worden ist und/oder der Messestelle ein so genannter Geschwindigkeitstrichter vorausging. Unter solchen Voraussetzungen hat der Betroffene die gebotene Aufmerksamkeit in grob pflichtwidriger Weise nicht beachtet, wenn er sich auf das Übersehen des geschwindigkeitsbeschränkenden Verkehrszeichens beruft.

Auch bei Verwirklichung eines Regelfahrverbots kann das für ein Fahrverbot erforderliche grob pflichtwidrige Verhalten dem Kraftfahrer dann nicht zur Last gelegt werden, wenn der Grund für die von ihm begangene Geschwindigkeitsüberschreitung darin liegt, dass er das die Höchstgeschwindigkeit begrenzende Verkehrszeichen nicht wahrgenommen hat, es sei denn, gerade die in der Nichtwahrnehmung liegende Fehlleistung beruhe ihrerseits auf großer Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit.

BGH, 18.1.2000, 4 StR 583/99 (NZV 2000, 213)

Das Gericht darf die Bewertung eines Sachverständigengutachtens nicht übernehmen, ohne sie kritisch zu hinterfragen (hier: Auswertung eines psychiatrischen (psychologischen) Gutachtens.

Auffälligkeiten in der Persönlichkeit eines Angeklagten und ihr Einfluss auf die Tat muss das Gericht - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles - umfassend prüfen.

BGH, 13.1.2000, 4 StR 598/99 (DAR 2000, 222)

Die Annahme einer Straßenverkehrsgefährdung setzt voraus, dass eine andere Person oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet waren. Dass eine solche Gefährdung nur "drohte", genügt hierfür nicht.

LG Zweibrücken, 12.1.2000, 4047 Js 2448/99 (DAR 2000, 226)

Zu den Voraussetzungen der Aussetzung mit Todesfolge, wenn das Opfer durch einen anderen Verkehrsteilnehmer als den Angeklagten getötet wird.