Rechtsprechung des BGH 2000 zum Mietrecht

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Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht - 1997 - 1998 - 1999 - 2000 - 2001 - 2002 - 2003 - 2004 - 2005

BGH, 20.12.2000, XII ZR 75/98 (GE 2001, 485)

Ist ein langfristiges Mietverhältnis durch fristlose Kündigung beendet worden, kann es durch bezugnehmende Zusatzvereinbarung neu begründet werden; eine körperliche Verbindung mit der ursprünglichen Vertragsurkunde ist nicht erforderlich. BGH, 20.12.2000, XII ZR 75/98 (GE 2001, 485) Hat der Geschäftsführer der Mieter GmbH den ursprünglichen Vertrag zugleich auch als Vertretungsberechtigter des Bürgen unterzeichnet, ist im Zweifel davon auszugehen, dass er dies auch bei Unterzeichnung der Zusatzvereinbarung tun wollte, auch wenn ein ausdrücklicher Hinweis darauf fehlt.

BGH, 30.11.2000, III ZR 151/00 (WM 2001, 377)

Die Bestimmung in dem vorformulierten Text eines Jagdpachtvertrags über einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wonach der Pächter sich verpflichtet, als Teil des Gesamtpreises eine "Wildschadenspauschale" für Schäden auf bestimmten Flächen (hier: in Gemeindewald) zu zahlen, unterliegt nicht der richterlichen Inhaltskontrolle nach den §§ 9-11 AGBG, wenn der Pächter nicht bezogen auf diese Wildschäden die Ersatzpflicht übernommen hat (Ergänzung zu Senat, NJW-RR 1999, 125).

BGH, 15.11.2000, VIII ARZ 2/00 (NZM 2001, 188)

S. 2 Nr. 1 des am 1.5.1993 in Kraft getretenen Gesetzes über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung (Art. 14 WoBauErlG vom 22.4.1993, BGBl I 466, 487) in Verbindung mit der Verordnung über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 18.5.1993 (GVBl 1993, 98) ist auf Fälle anwendbar, bei denen an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum erstmals zwischen dem 1.8.1990 und dem 1.5.1993 veräußert worden ist.



BGH, 15.11.2000, XII ZR 181/98 (NZM 2001, 236)

Zur Frage der Unwirksamkeit gewerblicher Nutzungsverträge bei Verstößen gegen das DDR-Preisrecht und Formmängeln bei Vorkaufsrechten zu Gunsten der Mieter.

BGH, 31.10.2000, XII ZR 3/00 (NZM 2001, 194)

Ist dem Mieter das Stellen eines Schutzantrags gem. § 712 ZPO im Verfahren zweiter Instanz möglich und zumutbar, so kommt eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren gem. §§ 719, 707 ZPO nur dann in Betracht, wenn und soweit die Gründe, auf die der Antrag gestützt wird, im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht noch nicht vorlagen oder aus anderen Gründen nicht vorgetragen und glaubhaft gemacht werden konnten.

BGH, 25.10.2000, XII ZR 133/98 (NZM 2001, 43)

Stellt sich ein Lageplan lediglich als Anschauungsobjekt oder Orientierungsbehelf dar, der die Mietfläche innerhalb eines Gesamtgrundstücks festlegt, die der Mietvertrag bereits hinlänglich beschrieben hat, so bedarf er keiner Unterzeichnung durch die Vertragsparteien, weil er keine Willenserklärung verkörpert. Ist der Mieter auf die Mitbenutzung bestimmter Mindestfreiflächen (hier: Rangieren von Möbelwagen) angewiesen, so muss deren exakte Ausdehnung nicht feststehen; soweit nur ein Mitbenutzungsrecht in Rede steht, handelt es sich um eine Regelung von unwesentlicher Bedeutung, die der Schriftform nicht bedarf.



BGH, 18.10.2000, XII ZR 179/98 (WM 2000, 2553)

Zu den Anforderungen an die Wahrung der gesetzlichen Schriftform, wenn ein in Form eines fertigen Vertragsentwurfs gemachtes Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags nur mit Änderungen angenommen wird und der Vertragspartner diesen Änderungen zustimmt.

BGH, 4.10.2000, XII ZR 44/98 (NZM 2001, 234)

Die Klausel in einem Mietvertrag über noch zu erstellende Gewerberäume, nach der sich der Mietzins anhand einer noch aufzumessenden Bruttomietfläche bemisst, ist wirksam, insbesondere, wenn der Mieter die Innenaufteilung der angemieteten Räume und somit die Zahl und die Anordnung der Trennwände selbst bestimmen kann und im Mietvertrag der Mietgegenstand als "Bruttomietfläche" ausgewiesen ist.

BGH, 21.9.2000, III ZR 325/99 (WM 2000, 2546)

Rückwirkend erhöhte Pachtzinsen können nicht nur, wie vom Wortlaut der Überleitungsbestimmung (BKleingG-ÄndG vom 8.4.1994, Art. 3, BGBl. I, S. 766). nahegelegt wird, ausschließlich ab dem der Rechtshängigkeit folgenden Monat verlangt werden. In verfassungskonformer Auslegung werden auch vor der Rechtshängigkeit liegende Pachtzeiträume erfasst, wenn sie Streitgegenstand waren und zum Zeitpunkt der Klageerhebung die Pachtzinsforderung noch nicht verjährt war.

Auch ohne förmliche Klageerweiterung(en) können für nach der streitgegenständlich gemachten Pachtzins liegende Zeiträume erhöhte Pachtzinsen verlangt werden, wenn die Klageerweiterung deshalb unterblieben ist, weil der Pächter auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat.



BGH, 21.9.2000, IX ZR 127/99 (DStR 2000, 1924)

Die für Ersatzansprüche der Kreispachtgeschädigten entwickelten Regeln (vgl. BGHZ 127, 285 = DtZ 1995, 93 = LM VwRehaG Nr. 1; BGHZ 127, 297 = NJW 1995, 600 = LM H. 3/1995 DDR-BewirtschaftungsVO Nr. 1; BGHZ 129, 282 = DtZ 1995, 280 = LM H. 11/1995 Art. 231 EGBGB 1986 Nr. 4) gelten grundsätzlich auch, wenn ein Landwirtschaftsbetrieb unter Einschaltung des Rats der Gemeinde einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft zur Nutzung überlassen worden ist.

BGH, 14.9.2000, III ZR 211/99 (VIZ 2000, 734)

Tritt der Berechtigte infolge des mit Bestandskraft des Rückgabebescheids vollzogenen Wechsels im Grundstückseigentum nach §§ 16 II, 17 S. 1 VermG in bestehende Mietverhältnisse ein, so bleibt der Verfügungsberechtigte als früherer Eigentümer den Mietern gegenüber bezüglich der zu diesem Zeitpunkt abgelaufenen Abrechnungsperioden zur Abrechnung der Betriebskosten verpflichtet und zur Erhebung etwaiger Nachzahlungen berechtigt. Hinsichtlich der laufenden Abrechnungsperiode trifft die Abrechnungspflicht den Berechtigten; dieser wird auch Gläubiger etwaiger Nachzahlungsansprüche. Bei der Abrechnung der laufenden Abrechnungsperiode haben der Berechtigte und der Verfügungsberechtigte zusammenzuwirken.



BGH, 27.7.2000, III ZR 279/99 (NZM 2000, 1069)

Nimmt der Vertragspartner des Maklers abredewidrig keine "Provisonsklausel" in den Mietvertrag auf, wonach der Mieter dem Makler ein bestimmtes prozentuales Honorar gemessen an der ausgehandelten Zehnjahresmiete zu zahlen habe, so macht er sich dem Makler gegenüber schadensersatzpflichtig.

BGH, 19.7.2000, XII ZR 269/99 (NZM 2000, 1227)

§ 8 ZPO greift unabhängig vom Klageantrag immer dann ein, wenn das Bestehen des Mietverhältnisses zum Gegenstand des Streits wird.

BGH, 19.7.2000, XII ZR 176/98 (NJW-RR 2000, 1535)

Zur Anwendbarkeit der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nach Anmietung eines Ladenlokals in einem erst zu erstellenden Einkaufszentrum, wenn dieses nach der Eröffnung nicht in der erwarteten Weise von den Kunden angenommen wird (im Anschluss an Senat, NJW 2000, 1714 = NZM 2000, 492).

BGH, 19.7.2000, XII ZR 252/98 (NZM 2000, 1008 L)

Zur Rechtsposition eines Mieters, der ein Ladenlokal in einem erst zu erstellenden Einkaufszentrum gemietet hat, wenn dieses nach der Eröffnung nicht in der erwarteten Weise von den Kunden angenommen wird.



BGH, 5.7.2000, XII ZR 70/98 (NZM 2000, 907)

Zur Wahrung der Schriftform eines Mietvertrags mit Anlagen, die der Mieter Seite für Seite unterschrieben und der Vermieter paraphiert hat, sowie mit einer Nachtragsvereinbarung, mittels deren die tatsächliche Größe der vom Reißbrett vermieteten Bürofläche festgestellt und eine Anpassung des Quadratmetermietzinses vereinbart wird.

BGH, 26.6.2000, II ZR 370/98 (DStR 2000, 1401)

Die Umqualifizierung eines Miet- oder Pachtverhältnisses über ein Grundstück in funktionales Eigenkapital erstreckt sich grundsätzlich auf alle in dem Gebrauchsüberlassungsvertrag eingegangenen Verpflichtungen des Gesellschafters. Soweit der Gesellschafter nach diesem Vertrag auch die Versorgung des Grundstücks - etwa mit Wärme, Wasser oder Strom - schuldet, ist er verpflichtet, die während der Krise der Gesellschaft dafür entstandenen Kosten zu tragen, und kann einen etwa auf Grund einer vertragsmäßig jährlich vorzunehmenden Abrechnung entstehenden Erstattungsanspruch nicht durchsetzen.

BGH, 15.6.2000, III ZR 305/98 (WM 2000, 1548)

Bei Gelegenheit der Beratung über einen Wohnungseigentumserwerb, der ausschließlich mit Fremdmitteln finanziert werden soll, muss ungefragt auch über solche Umstände aufgeklärt werden, die - etwa weil der kalkulierte Quadratmetermietzins marktbedingt nur so lange gewährleistet werden kann, wie die vereinbarte Mietgarantie läuft - die Verhältnisse grundlegend ändern können.

BGH, 7.6.2000, VIII ZR 268/99 (NJW 2000, 2665)

Die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrecht des Mieters nach § 570b BGB bedarf nicht der notariellen Beurkundung.

BGH, 17.5.2000, XII ZR 314/99 (NJW 2000, 3142)

Der Wert der Beschwer eines zur Mängelbeseitigung verurteilten Vermieters bemisst sich nicht nach den Kosten der Mängelbeseitigung, sondern gem. §§ 2, 3 und 9 ZPO nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag der auf Grund des Mangels gegebenen Mietminderung.

BGH, 17.5.2000, XII ZR 344/97 (NJW 2000, 2987)

Vereinbart der Veräußerer eines Grundstücks, der dieses zugleich zur Fortführung seines Betriebs vom Erwerber pachtet, einen Nachlass auf den ursprünglich vorgesehenen Kaufpreis mit der Maßgabe, dass sich zum Ausgleich hierfür der Pachtzins für einen bestimmten Zeitraum ermäßigt, so liegt in Höhe der Kaufpreisdifferenz eine Pachtvorauszahlung vor, die bei vorzeitiger Beendigung des Pachtverhältnisses nach §§ 581 II, 557a I BGB zu erstatten sein kann.

BGH, 3.5.2000, XII ZR 42/98 (NJW 2000, 2346)

Haben die Parteien eines Mietvertrages für Ansprüche aus dem Mietverhältnis eine Schiedsvereinbarung getroffen und tritt ein Erwerber des vermieteten Hausgrundstücks nach § 571 I BGB an Stelle des Vermieters in die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, so bleibt die Schiedsvereinbarung auch im Verhältnis zwischen dem Erwerber und dem Mieter wirksam.

BGH, 6.4.2000, VII ZR 455/98 (NJW 2000, 2354)

Verpflichtet sich der Erwerber eines Grundstücks im Kaufvertrag, die auf eigenes Risiko erbrachte Baugenehmigungsplanung eines Architekten zu vergüten, ist die Vereinbarung auch dann gem. Art. 10 § 3 MRVerbG unwirksam, wenn der Erwerber die Planung nicht verwerten muss (im Anschluss an BGH, NJW 1983, 227 = LM MietrechtverbesserungsG Nr. 15 = BauR 1983, 93).

BGH, 29.3.2000, XII ZR 316/97 (WM 2000, 1020)

Für die Kündigung eines Mietvertrags, der mangels Schriftform als für unbestimmte Zeit geschlossen gilt, sind vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen jedenfalls dann nicht maßgebend, wenn diese länger sind als die gesetzlichen Kündigungsfristen.

BGH, 15.3.2000, XII ZR 81/97 (WM 2000, 1017)

Zur Berechnung des Schadens eines Mieters, der wegen einer Vertragsverletzung des Vermieters fristlos kündigt und Ersatzräume bezieht (Fortführung von BGHZ 123, 96 = NJW 1993, 2527 = LM Heft 2/1994 § 249 [A] BGB Nr. 1000).
BGH, 1.3.2000, XII ZR 272/97 (NZM 2000, 549)

Die Darlegungs- und Beweislast für einen Mangel der Mietsache ist nach Verantwortungsbereichen verteilt: Der Vermieter muss darlegen und beweisen, dass die Ursache des Mangels nicht aus seinem Pflicht- und Verantwortungsbereich stammt, sondern aus dem Herrschafts- und Obhutsbereich des Mieters. Hat er diesen Beweis geführt, muss der Mieter nachweisen, dass er den Mangel nicht zu vertreten hat.

Behauptet der Mieter, die Mietsache sei nach Reparaturversuchen des Vermieters immer noch mangelhaft, so trägt der Vermieter die Beweislast für den Erfolg seiner Mängelbeseitigungsmaßnahmen.

BGH, 23.2.2000, XII ZR 251/97 (NJW-RR 2000, 744)

Mit der Auflockerungsrechtsprechung des XII. Zivilsenats des BGH ist es vereinbar, dass eine notariell beurkundete Änderungsvereinbarung zum im Übrigen bestehen bleibenden Mietvertrag geschlossen wird des Wortlauts, dass es bis auf die eingebrachten Änderungen beim bisherigen Vertragstext verbleibt.

Die Auflockerungsrechtsprechung ist auch in Fällen anwendbar, in denen der jetzige Vermieter an dem vor seinem Vertragseintritt abgeschlossenen Ausgangsvertrag nicht beteiligt war.

BGH, 23.2.2000, XII ZR 77/98 (NJW-RR 2000, 745)

Die einen Rechtsanwalt zur Abwehr einer Räumungsklage erteilte Prozessvollmacht schließt regelmäßig die Befugnis zum Empfang einer im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit erklärten Kündigung ein. Eine im Innenverhältnis beschränkte Vollmacht wirkt im Außenverhältnis mangels Offenlegung unbeschränkt.

BGH, 16.2.2000, XII ZR 279/97 (NJW 2000, 1714)

Zur Rechtsposition eines Mieters, der ein Ladenlokal in einem erst zu erstellenden Einkaufszentrum gemietet hat, wenn dieses nach der Eröffnung nicht in der erwarteten Weise von den Kunden angenommen wird.

BGH, 12.1.2000, XII ZA 21/99 (NJW-RR 2000, 530)

Zur Weitergeltung einer in einem individuell ausgehandelten Gewerberaummietvertrag vereinbarten Aufrechnungsbeschränkung (hier: Aufrechnung gegen Ansprüche des Vermieters nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen) über das Vertragsende hinaus.