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Rechtsprechung 2000 - Verkehrsrecht - Haftungsrecht

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Stand: 15. August 2013

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Personenschaden - Sachschaden

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Rechtsprechung zum Verkehrshaftungsrecht 1997 - 1998 - 1999 - 2000 - 2001 - 2002 - 2003 - 2004 - 2005 - 2006 - 2007

OLG Nürnberg, 22.12.2000, 6 U 3021/00 (ZfS 2001, 202)

Zu den Voraussetzungen, wann ein Fußgänger eine Fahrbahn in Etappen überqueren darf.

OLG Rostock, 22.12.2000, 8 W 256/00 (DAR 2001, 130)

Die Einholung eines vorprozessualen Gutachtens über die Ermittlung von Kopierspuren ist für ein sachgerechtes Verteidigungsvorbringen des in Anspruch genommenen Kaskoversicherers zur Erfüllung der ihm obliegenden Vortragslast erforderlich und somit als notwendige Kosten der Rechtsverteidigung erstattungsfähig.

LG Saarbrücken, 21.12.2000, 11 S 304/99 (ZfS 2001, 108)

Hatte der selbstständige Geschädigte in den letzten sechs Monaten vor dem Unfallereignis Gewinne zwischen ca. 24.000,-- DM und Verluste bis zu 5.000,-- DM erzielt, scheidet eine abstrakte Berechnungsmethode zur Bestimmung des Verdienstausfallschadens aus.



OLG Brandenburg, 20.12.2000, 14 U 84/99 (NZV 2001, 213)

Zur Berechnung der Schadensersatzansprüche der Hinterbliebenen eines bei einem Verkehrsunfall Getöteten (insbesondere zur Berücksichtigung der fixen Kosten der Haushalts- oder Lebensführung).

OLG Nürnberg, 14.12.2000, 2 U 2634/00 (DAR 2001, 170)

Der Senat bestätigt seine frühere Rechtsprechung (VersR 81, 288), wonach das Abbiegen in einen Feldweg nicht dem Abbiegen in ein Grundstück i.S.d. § 9 V StVO gleichsteht.

Derjenige, der in einen Feldweg abbiegt, muss gem. § 9 I StVO gerade dann besondere Sorgfalt und Vorsicht walten lassen, wenn er außerorts mit einem sehr langsamen Fahrzeug (Traktor) in einen Feldweg abbiegen will. Kommt es dabei zu einer Kollision mit einem überholenden Fahrzeug (hier: Kleinbus mit Wohnanhänger), kann eine Haftungsverteiliung von 60:40 zu

Lasten des Traktorfahrers sachgerecht erscheinen.

BGH, 12.12.2000, VI ZR 411/99 (NJW 2001, 1485)

Einem Kfz-Insassen, der den Sicherheitsgurt nicht anlegt, fällt grundsätzlich ein Mitverschulden (§ 254 I BGB) an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurts erlittenen Unfallverletzungen zur Last (Fortsetzung der st. Rspr., vgl. BGHZ 119, 268 (270) = NJW 1993, 53 = LM H.4/1993 § 254 (Da) BGB Nr. 62 m. w. Nachw.).

Die Gurtanlegepflicht "während der Fahrt" nach § 21a I 1 StVO besteht auch bei kurzzeitigem verkehrsbedingten Anhalten.

OLG Bamberg, 5.12.2000, 5 U 195/99 (Heinrich, DAR 2001, 121 )

Die Kausalität eines Unfallereignisses für ein ärztlich diagnostiziertes HWS-Schleudertrauma steht fest, wenn im ärztlichen Attest des Durchgangsarztes vom Unfalltag unter Diagnose "HWS-Distorsion" eingetragen wird, sowie ein verschreibungspflichtiges Medikament als auch das Tragen einer Schanz'schen Halskrause verordnet wird und bei einer Nachuntersuchung tastbare Verspannungen im Bereich der Brustwirbelsäule festgestellt werden. In einem solchen Falle wird

die durch das ärztliche Attest festgestellte Verletzung auch nicht durch ein kfz-technisches Gutachten, das zudem unter den Vorbehalt bestimmter medizinischer Bedingungen gestellt ist, erschüttert, selbst wenn das kfz-technische Gutachten wegen einer errechneten Kollisionsgeschwindigkeit von 7 km/h bis 7,8 km/h eine Kausalität der Kollision für die Verletzung ausschließt.

Bei einer HWS-Distorsion, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von insgesamt sieben Wochen führt, ist ein Schmerzensgeld von 2.000,-- DM angemessen.

OLG Köln, 4.12.2000, 16 U 56/00 (DAR 2001, 168)

Das Mitverschulden eines Radfahrers, der vor einer herannahenden Autokolonne bei Dunkelheit, ohne Licht eine Straße überquert, obwohl die Ampelanlage für ihn Rotlicht zeigt, an einem Auffahrunfall zwischen dem dritten und zweiten Fahrzeug der herannahenden Kolonne tritt nicht allein deshalb völlig hinter dem Verschulden des Auffahrenden zurück, weil es dem ersten und zweiten Fahrer in der Kolonne gerade noch gelungen war, ihre Fahrzeuge ohne einen Zusammenstoß zum Stehen zu bringen.



OLG Köln, 4.12.2000, 16 U 3/00 (VRS 2001, Bd. 100, 94)

Ein Fahrzeug, das in eine zweispurige vorfahrtsberechtigte Straße einbiegt und auf dieser sogleich auf die linke Spur wechselt, hat im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Einbiege und Spurwechselvorgang eine deutlich erhöhte Betriebsgefahr. Kommt es nach dem Einbiegen zu einem Auffahrunfall auf der Vorfahrtstraße mit einem mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit herannahenden Fahrzeug und lässt sich nicht mehr aufklären, wie lange der Einbiegevorgang bereits beendet war, als das herannahende Fahrzeug auf das eingebogene auffuhr, so stellt der Unfall für das eingebogene Fahrzeug kein unabwendbares Ereignis dar. Es ist angemessen, die Betriebsgefahr des eingebogenen Fahrzeugs mit 30 % in die Abwägung der Unfallverursachung miteinzubeziehen.

BGH, 28.11.2000, VI ZR 352/99 (ZfS 2001, 106)

§ 116 VI SGB X steht dem Übergang des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers aus § 3 Nr. 1 PflVG auf den Sozialversicherungsträger entgegen (Abgrenzung zu BGHZ 133, 192 ff. = NJW 1996, 2933 = LM H. 11/1996 § 852 BGB Nr. 137).

Auf den bei dem Geschädigten verbleibenden Anspruch sind Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung nicht anzurechnen.

OLG Jena, 28.11.2000, 3 U 181/00 (DAR 2001, 80)

Auf öffentlichen Parkplätzen besteht eine Streupflicht nur dann, wenn es sich um einen belebten Parkplatz handelt und wenn die Parkfläche zudem so ausgestaltet ist, dass die Fahrzeugbenutzer die von den Kraftwagen befahrenen Flächen auf eine nicht nur unerhebliche Entfernung betreten müssen, um ihr Fahrzeug zu verlassen oder es wieder zu erreichen. Ein Parkplatz ist nicht nur dann belebt, wenn es sich um eine großflächige Anlage handelt, sondern auch dann, wenn auf dem Gelände ein schneller Fahrzeugwechsel stattfindet.

Durch die Aufstellung von Parkuhren oder Parkscheinautomaten auf einem Parkplatz ergibt sich keine gesteigerte Verkehrssicherungspflicht.

AG Iserlohn, 27.11.2000, 46 C 346/00 (Diehl, ZfS 2001, 62 )

Erfasst ein vorausfahrendes Fahrzeug eine auf der Fahrbahn liegende Parfumflasche, die dadurch hochgewirbelt wird und ein nachfolgendes Fahrzeug beschädigt, liegt für den Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeuges ein unabwendbares Ereignis vor, so dass eine Gefährdungshaftung ausscheidet.

OLG Karlsruhe, 24.11.2000, 10 U 155/00 (DAR 2001, 128)

Haftungsverteilung, wenn es auf Grund einer Vorfahrtsverletzung zu einem Unfall kommt, der Vorfahrtsberechtigte aber den rechten Fahrtrichtungsanzeiger gesetzt hatte und der Wartepflichtige deshalb auf ein Abbiegen des Vorfahrtsberechtigten vertraut hat, hier: Haftungsvertelung 50 zu 50.

OLG Köln, 22.11.2000, 11 W 83/00 (DAR 2001, 169)

Sofern im Fall der Mitverantwortlichkeit des Unfallopfers weder die Sozialversicherungsleistungen noch der Schadensersatzanspruch der Hinterbliebenen jeweils für sich genommen zur Deckung des Schadens ausreichen, geht der Anspruch der Hinterbliebenen gegen den Schädiger in Höhe der um die Mithaftungsquote verringerten Sozialleistungen auf die Sozialversicherungsträger über, während die Differenz zwischen ungekürztem Schaden und der Leistung des Sozialversicherungsträgers in Höhe der auf den Schädiger entfallenden Quote den Hinterbliebenen zusteht.

Von Sozialversicherungsträgern an Hinterbliebene eines getöteten Verkehrsunfallopfers gezahlte Witwen- und Waisenrenten sind auf Schadensersatzansprüche, die den Hinterbliebenen gegen den Schadensverursacher zustehen, nicht "anzurechnen".

OLG Celle, 22.11.2000, 9 U 104/00 (NJW-RR 2001, 596)

An die Räum- und Streupflicht gegenüber Radfahrern sind grundsätzlich keine höheren Anforderungen zu stellen, als sie für die Fahrbahnbenutzung durch Kraftfahrzeuge gelten.

BGH, 21.11.2000, VI ZR 120/99 (ZfS 2001, 207)

Trifft eine Anspruchsbegrenzung wegen Mitverschuldens des Geschädigten mit einer gesetzlichen Beschränkung der Haftung auf Höchstbeträge (hier § 12 I Nr. 1 StVG) zusammen, so steht dem Geschädigten bei teilweisem Forderungsübergang auf Sozialversicherungsträger ein Quotenvorrecht nicht zu (im Anschluss an BGHZ 135, 170 = NJW 1997, 1785 = LM H.9/1997 § 116 SGB X Nr. 20).

BGH, 21.11.2000, VI ZR 231/99 (MDR 2001, 389)

Zur Abgrenzung des bei einem Anspruch aus unerlaubter Handlung zu ersetzenden Schadens des Verletzten von nicht ersatzfähigem mittelbaren Schäden und Drittschäden.

Die Tötung des Schuldners eines Leibgedings stellt keinen Eingriff i. S. des § 823 I BGB in die auf der Leibgedingsvereinbarung beruhenden, im Grundbuch eingetragenen beschränkt dinglichen Rechte des Berechtigten (Reallast, beschränkt persönliche Dienstbarkeit) dar.



LG Berlin, 20.11.2000, 58 S 7/00 (ZfS 2001, 108)

Allein der zeitliche Zusammenhang zwischen einem Auffahrunfall und dem Auftreten von Beschwerden der Insassen des Fahrzeuges, auf das aufgefahren worden ist, reicht zum Nachweis der Ursächlichkeit des Auffahrunfalls für die Beschwerden nicht aus. Die Angaben eines Arztes über die Ursächlichkeit des Unfalls für die Beschwerden beruhen in der Regel allein auf Mitteilungen des Patienten, so dass sie keinen tauglichen Beweis für den ursächlichen Zusammenhang erbringen geeignet sind.

Der Eintritt einer Verletzung an der Halswirbelsäule durch einen Auffahrunfall ist bei einer hierdurch vermittelten Geschwindigkeitsänderung von weniger als 210 km/h nach den bisher vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Regel ausgeschlossen. Allein das Schadensbild eines bei einem Auffahrunfall beschädigten Fahrzeugs erlaubt sichere Rückschlüsse auf die Anstoßgeschwindigkeit eines auffahrenden Fahrzeuges.

OLG Köln, 16.11.2000, 7 U 64/00 (DAR 2001, 129 L)

Bei einer kompletten sensomotorischen Querschnittslähmung unterhalb des Rückenmarksegmentes TH 4 mit einer damit einhergehenden völligen Blasen- und Mastdarmlähmung ist ein Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 400.000,-- DM angemessen. Dieses Schmerzensgeld ist auf Grund der durch nichts gerechtfertigten Leistungsverweigerung des Haftpflichtversicherers des Beklagten, der über einen Zeitraum von mehreren Jahren (hier: über 4 Jahre) keinerlei Zahlung an den Kläger geleistet hat, um einen "Strafzuschlag" von 30.000,-- DM zu erhöhen.

In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass bei Unfällen unter Beteiligung von ausgebrochenem Vieh die so genannte Tiergefahr die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs in der Regel deutlich überwiegt. Vorliegend hält der Senat eine Mithaftungsquote des Klägers, der den Unabwendbarkeitsnachweis nicht erbringen konnte, von 20 % für sachgerecht, da der Beklagte nicht aus nachgewiesenem Verschulden, sondern "nur" nach § 833 BGB haftet.

Die Absicht des Beklagten, das den Schaden verursachende Pferd mit Gewinn wieder zu veräußern, ändert nichts daran, dass das Pferd als Luxustier im Sinne des § 833 Satz 1 BGB anzusehen ist. Die Absicht einer nur einmaligen Gewinnerzielung rechtfertigt noch nicht die Annahme einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit.



BGH, 7.11.2000, VI ZR 400/99 (MDR 2001, 508)

Zum Einfluss auf den Schadensersatz für Verdienstausfall, wenn der gesetzlich rentenversicherte Geschädigte mit Vollendung des 58. Lebensjahres als anerkannter Schwerbeschädigter schädigungsbedingt Vorruhestandsgeld nach dem Vorruhestandsabkommen für die Versicherungswirtschaft vom 25.9.1991 in Anspruch nimmt.

OLG Köln, 7.11.2000, 3 U 100/98 (VRS 2001, Bd. 100, 87)

Von einem durchschnittlichen Fahrzeughalter kann nicht erwartet werden, dass er aus der auf der Seitenwand eines Reifens eingetragenen Zahlenfolge sog. (DOT-Nummer) zutreffende Schlüsse auf das Herstellungsdatum eines Reifens zu ziehen vermag.

Von einem Autoverwerter, dessen Geschäft darin besteht, wiederverwertbare Teile aus Alt- oder Unfallfahrzeuge zwecks Weiterverkaufs auszusortieren und den Rest zu verschrotten, ist zu erwarten, dass ihm die Bedeutung der DOT-Nummer geläufig ist und er demzufolge Reifen, die wegen zu hohen Alters nicht mehr verkehrssicher sind, nicht mehr an einen privaten Kunden zum möglichen Einsatz im Straßenverkehr weiterverkauft. Darauf darf sich der Kunde verlassen. Er braucht daher den beim Händler gekauften gebrauchten Reifen nicht in einem Fachbetrieb auf seine Gebrauchstauglichkeit hin überprüfen zu lassen.

BGH, 31.10.2000, VI ZR 198/99 (MDR 2001, 164)

Zu den Voraussetzungen der Kenntnis des Geschädigten i. S. des § 852 I BGB vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen.

Als ladungsfähige Anschrift des Beklagten in der Klageschrift kann auch die Angabe seiner Arbeitsstelle genügen, wenn diese sowie der Zustellungsempfänger und dessen dortige Funktion so konkret und genau bezeichnet werden, dass von einer ernsthaften Möglichkeit ausgegangen werden kann, die Zustellung durch Übergabe werde gelingen (hier: Bezeichnung der beklagten Krankenhausärzte im Arzthaftungsprozess mit Namen und ärztlicher Funktion in einer bestimmten medizinischen Abteilung des Krankenhauses).



AG Dorsten, 30.10.2000, 21 C 338/00 (ZfS 2001, 69)

Ist an einem Pkw unfallbedingt ein Totalschaden eingetreten, so dass der Geschädigte gezwungen ist, sich ein neues Fahrzeug zu kaufen, kann er eine Nutzungsausfallentschädigung für die Wiederbeschaffungsdauer von 12 Tagen beanspruchen.

Da das Alter eines Pkw über den Nutzungswert nichts aussagt, ist auch bei einem 13 Jahre alten Fahrzeug der Nutzungsausfall in ungeschmälertem Umfang zu ersetzen.

OLG Hamm, 24.10.2000, 27 U 62/00 (MDR 2001, 154)

Kommt ein Fahrzeugführer von der Fahrbahn ab, weil er auf schmaler Fahrbahn durch ein entgegenkommendes Fahrzeug (Großraumlimousine) zu einer Ausweichlenkung veranlasst wird, um einer vermeintlichen Kollision zu entgehen, ist die (teilweise) Haftung aus der Betriebsgefahr des in Gegenrichtung geführten Fahrzeugs auch dann begründet, wenn der vom Geschädigten behauptete Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot des anderen Teils nicht erweislich ist und auch keine Berührung beider Fahrzeuge stattgefunden hat.

OLG Hamm, 23.10.2000, 13 U 76/00 (ZfS 2001, 111)

7.000,-- DM Schmerzensgeld für Knalltrauma infolge geplatzen Airbags mit Hörverlust rechts von 20 % und links von 10 % sowie darauf beruhendem leichten Tinnitus.



OLG Köln, 20.10.2000, 19 U 207/99 (DAR 2001, 129 L)

Die Umstände sprechen für einen gestellten Unfall, wenn der Fahrer des schädigenden Fahrzeugs behauptet, er habe beim Einbiegen in eine Straße das dort parkende Fahrzeug des Geschädigten seitlich gestreift, während der Gutachter zu dem Ergebnis gelangt, die festgestellten Schäden könnten nur durch zwei verschiedene Anstöße, und zwar einen beim Vorwärtsfahren und einen beim Rückwärtsfahren verursacht worden sein.

AG Bühl, 19.10.2000, 3 C 184/00 (ZfS 2001, 66)

Im Rahmen der fiktiven Abrechnung sind die in der Regel gegenüber sonstigen Werkstätten höheren Stundenverrechnungssätze einer Fachwerkstatt und die fiktiven Verbringungskosten zu einer Lackierwerkstatt anzusetzen.

AG Hohenstein-Ernstthal, 19.10.2000, 1 C 1023/00 (ZfS 2001, 19 L)

Da auch bei einem älteren Fahrzeug Kaufinteressenten nach Unfallschäden einen Preisnachlass erwarten, kann bei einem mehr als fünf Jahre alten Fahrzeug ein merkantiler Minderwert zu berücksichtigen sein.

BGH, 17.10.2000, VI ZR 313/99 (MDR 2001, 153)

Einem durch einen Auffahrunfall verletzten Pannenhelfer kann es zum Mitverschulden gereichen, wenn er sich an einem auf der rechten Fahrspur der Autobahn mit eingeschalteter Warnblinkanlage liegengebliebenen Fahrzeug, das nicht durch zusätzliche Aufstellung eines Warndreiecks gesichert ist, zum Zweck der Befestigung eines Abschleppseils zu schaffen macht, es sei denn die Nachholung einer entsprechenden Absicherung ist wegen der an der Pannenstellevorhandenen Gegebenheiten gefahrlos nicht möglich oder in sonstiger Weise untunlich.



AG Verden, 12.10.2000, 2 C 657/00 (II) (ZfS 2001, 18)

Verfügt die Fachwerkstatt, in der der Geschädigte sein unfallbeschädigtes Fahrzeug reparieren lassen könnte, über keine eigene Lackiererei, kann der Geschädigte bei einem Verzicht auf die Durchführung einer Reparatur und Abrechnung auf Gutachtenbasis die fiktiven Verbringungskosten als ersatzfähige Schadensposition geltend machen.

BGH, 12.10.2000, III ZR 39/00 (MDR 2001, 331)

"Führt" der Unternehmer (hier: Stadt als Träger einer Förderschule) den Versicherungsfall auf einem Weg "herbei", den der Versicherte (hier: Schüler der Förderschule) im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit nach und von dem Ort der Tätigkeit zurücklegt, so ist er gem. § 104 I 1 SGB VII nicht zum Ersatz des Personenschadens verpflichtet, wenn die Beförderung des Versicherten in den Betrieb eingegliedert war.

Die Entsperrung der Haftungsbeschränkung gem. § 104 I 1 letzter Halbs. Alt. 2 SGB VII greift bei einem Unfall auf einem Schülertransport nicht ein, wenn die Beförderung des Versicherten in den Betrieb eingegliedert war.



LG Duisburg, 11.10.2000, 3 O 151/00 (VRS 2001, Bd. 100, 90)

Ein Radfahrer, der einen vorhandenen Radweg verbotswidrig nicht benutzt, sondern sich zum Abbiegen nach links zur Fahrbahnmitte hin einordnet, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn er beim Überholtwerden durch einen Pkw einen Schaden erleidet.

BGH, 10.10.2000, VI ZR 10/00 (VersR 2001, 525)

Zu den Pflichten des Tatrichters, ein von der Partei eingereichtes Privatgutachten zu berücksichtigen.

BGH, 10.10.2000, VI ZR 268/99 (ZfS 2001, 61)

Zu den Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrers gegenüber einem achtjährigen Kind, das sich als Radfahrer auf dem Gehweg neben der Fahrbahn befindet.

OLG Nürnberg, 27.9.2000, 4 U 2350/99 (DÖV 2001, 260 L)

Wird einem verkehrssicherungspflichtigen Amtsträger von einer kompetenten Stelle wie der Polizei eine vom Zustand der Fahrbahn ausgehende Gefährdung der Verkehrssicherheit gemeldet, so hat er den Verkehr durch Aufstellen geeigneter Schilder zu warnen, solange er nicht sicher sein kann, dass die Gefahrenmeldung zu Unrecht erfolgt ist. Der Beweis des ersten Anscheins spricht dafür, dass solche Verkehrsschilder die Verkehrsteilnehmer zu einem die Gefahr vermeidenden Verhalten veranlasst hätten.



OLG Hamm, 26.9.2000, 27 U 93/00 (MDR 2001, 330)

Der Umstand, dass ein erwachsener Radfahrer keinen Schutzhelm getragen und womöglich deshalb bei einem Sturz schwere Kopfverletzungen erlitten hat, begründet keinen Mitverschuldensvorwurf, weil eine allgemeine Verkehrsanerkennung der Notwendigkeit einer solchen Schutzmaßnahme (noch) nicht festzustellen ist.

LG Traunstein, 26.9.2000, 6 S 2927/00 (DAR 2001, 36 L)

Es obliegt dem Vermieter den Nachweis dafür zu erbringen, dass der Mieter den gemieteten Wohnwagen während der mietweisen Benutzung beschädigt hat.

AG Frankfurt, 25.9.2000, 30 C 1686/00 (ZfS 2001, 165)

Dem Geschädigten kann die für den Ersatz der Sachverständigenkosten eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung des Schädigers nicht entgegenhalten, dass die Rechnung des Sachverständigen nicht hinreichend spezifiziert sei.

Eine Abrechnung des Gutachters nach dem Gegenstandswert unter separater Ausweisung variabler und kostensepzifischer Postitionen ist nicht zu beanstanden.

OLG Hamm, 20.9.2000, 13 U 37/00 (DAR 2001, 165)

Zu den gesteigerten Sorgfaltspflichten eines Lkw-Fahrers, der auf einer Autobahn zum Überholen ansetzt.

OLG Hamm, 14.9.2000, 27 U 84/00 (MDR 2001, 213)

Der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Leasingnehmer kann im Falle der Zerstörung des geleasten Fahrzeugs die auf den Wiederbeschaffungswert entfallende Umsatzsteuer als Schaden geltend machen (Bruttoschaden).



LG Mosbach, 14.9.2000, 1 T 122/00 (ZfS 2001, 32)

Die Geschäftsgebühr, die im Rahmen der vorgerichtlichen Verhandlungen des Bevollmächtigten des Geschädigten mit der nicht mitverklagten Haftpflichtversicherung entstanden ist, ist auf die Prozessgebühr des Klägervertreters im Rechtsstreit gegen den Schädiger anzurechnen.

EuGH, 14.9.2000, Rs C-348/98 (VersR 2001, 573)

Artikel 3 der Zweiten Richtlinie 84/5/EWG des Rates vom 30. Dezember 1983 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung verlangt, dass die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Personenschäden, die unentgeltlich beförderten Fahrzeuginsassen entstanden sind, die Familienmitglieder des Versicherungsnehmers oder des Fahrers oder jeder anderen Person sind, die bei einem Unfall zivilrechtlich haftet und den Versicherungsschutz der Kraftfahrzeug-Haftpflicht genießt, nur dann unabhängig davon zu decken hat, ob ein Verschulden des Fahrers des den Unfall verursachenden Fahrzeugs vorliegt, wenn das nationale Recht des betreffenden Mitgliedstaats eine derartige Deckung von Personenschäden vorschreibt, die unter den gleichen Umständen anderen Fahrzeuginsassen entstanden sind.

Die Artikel 1 Absatz 2 und 5 Absatz 3 der Zweiten Richtlinie 84/5 in der Fassung des Anhangs I Teil IX Buchstabe F (Versicherungen) der Akte über die Bedingungen des Beitritts des Königsreichs Spanien und der Portugiesischen Republik und die Anpassungen der Verträge stehen einer nationalen Regelung entgegen, die unter den durch diese Artikel festgesetzten Mindestsummen liegende Höchstbeträge für den Schadensersatz vorsieht, wenn wegen fehlenden Verschuldens des Fahrers des Fahrzeugs, das den Unfall verursacht hat, nur die zivilrechtliche Gefährdungshaftung eingreift.



OLG Hamm, 13.9.2000, 13 U 211/99 (DAR 2001, 165 L)

12.000,-- DM Schmerzensgeld: stabile Brustwirbelfraktur, 2 Wochen stationäre Behandlung, anschließend ambulante und stationäre Rehabilitation, 6 Monate Arbeitsunfähigkeit.

OLG Hamm, 13.9.2000, 13 U 82/00 (DAR 2001, 166)

Ein Fußgänger muss trotz zulässiger Benutzung der Fahrbahn (§ 25 I StVO) bei erkennbarer Gefährdung durch ein entgegenkommendes Fahrzeug neben die Fahrbahn ausweichen, wenn dies ohne Schwierigkeiten möglich ist. Mindestens 30 % Mitverschulden des Fußgängers bei Kollision mit entgegenkommendem Fahrzeug.

OLG Jena, 12.9.2000, 3 U 249/00 (ZfS 2001, 11)

Eine Räum- und Streupflicht besteht innerhalb geschlossener Ortschaften nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenstellen (Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BGH), wobei die Streupflicht stets eine allgemeine Straßenglätte voraussetzt.

Eine gefährliche Straßenstelle liegt grundsätzlich nur dort vor, wo unvermutete Gefahren auftreten können, die auch bei einer der winterlichen Bedingungen angepassten Fahrweise nicht beherrschbar sind. Eine danach gegebene Streupflicht endet abends gegen 20.00 Uhr, auch dann, wenn die gemeindliche Satzung - als "Selbstbindung" - einen späteren Zeitpunkt (22.00 Uhr) hierfür angibt.



LG Baden-Baden, 7.9.2000, 1 O 314/99 (ZfS 2001, 18)

Der Abzug für ersparte Aufwendungen bei Inanspruchnahme eines Mietwagens hat in Höhe von 4 % der Mietwagenkosten zu erfolgen. Ein solcher Abzug ist auch dann vorzunehmen, wenn ein klassetieferer Pkw als Ersatzfahrzeug gemietet wird. Besteht für den Mietwagen Vollkaskoversicherungsschutz, während für den unfallbeschädigten Pkw ein solcher nicht bestand, ist von dem Geschädigten ein Eigenanteil von 7,-- DM pro Tag zu tragen.

AG Aachen, 7.9.2000, 6 C 315/99 (DAR 2001, 36)

Bei seitlichen Anstößen kann auch bei geringeren anstoßbedingten Geschwindigkeitsänderungen als 11 km/h ein HWS-Schleudertrauma verursacht werden. Die Harmlosigkeitsgrenze von 11 km/h gilt lediglich für heckseitige Anstöße; für seitliche Anstöße existieren dagegen keine gesicherten Erkenntnisse; insbesondere entspricht es nicht einhelliger Auffassung, die Harmlosigkeitsgrenze auch auf Umfälle dieser Art zu erstrecken.

AG Esslingen, 5.9.2000, 4 C 1113/00 (DAR 2001, 36)

Die Abrechnung der Sachverständigenkosten ist nach den Sätzen des BVSK (Verband der freien Sachverständigen) möglich, auch wenn z.B. die Abrechnungssätze der DEKRA niedriger sind.

Eine Auslagenpauschale von 50,-- DM entspricht mittlerweile gerichtlicher akzeptierter Abrechnungspraxis.



OLG Hamm, 31.8.2000, 27 U 33/00 (DAR 2001, 127 L)

Behauptet der Kläger, er sei auf Grund einer Vorfahrtsverletzung des beklagten Fahrers eines anderen Fahrzeugs zu einem Ausweichmanöver veranlasst und sein Fahrzeug sei in Folge dessen durch Kontakt mit den Leitplanken beschädigt worden, so hat er den behaupteten Vorgang in vollem Umfang zu beweisen. Steht auf Grund sachverständiger Begutachtung fest, dass die an dem Fahrzeug des Klägers festgestellten Schäden und die an der Unfallstelle vorgefundenen Unfallspuren dem behaupteten Unfallverlauf nicht zuzuordnen sind, kann der dem Kläger obliegende Beweis nicht auf Grund der Zeugenaussage des Fahrers des Klägerfahrzeuges als geführt angesehen werden.

OLG Köln, 23.8.2000, 11 U 16/00 (VRS 2000, Bd. 99, 401)

Ein Radfahrer, der an einer Gruppe ins Gespräch vertiefter, teilweise auf der Fahrbahn stehender Jugendlicher mit hoher Geschwindigkeit so nah vorbeifährt, dass er durch eine unbedachte Bewegung einer der Jugendlichen zu Fall kommt, hat den ihm dadurch entstehenden Schaden zu 70 % selbst zu tragen.

Erleidet ein Radfahrer durch den Sturz auf den Hinterkopf eine Hirnkontusion, ein Schädelhirntrauma dritten Grades und eine traumatische Läsion des Augennervs mit Blutung und einer Stauungspapille, ferner einen Hüftgelenkspfannenbruch mit nachfolgender fünfwöchiger stationärer Behandlung bei verbleibender geringer Einschränkung des Sehvermögens sowie Aufmerksamkeits-, Merk- und Konzentrationsstörungen und Beschwerlichkeit des Hüftgelenks, so ist ein Schmerzensgeld von 6.000,-- DM angemessen, wenn es zu dem Unfall auf Grund eines leicht fahrlässigen Verhaltens des Unfallgegners und einer unvorsichtigen Fahrweise des Radfahrers, die einen Mitverschuldenstanteil von 70 % rechtfertigt, gekommen ist.

Der Klage auf Feststellung der Haftung des Unfallgegners für immaterielle Zukunftsschäden ist stattzugeben, wenn angesichts einer nicht unerheblichen Kopfverletzung die Entstehung von Spätfolgen nicht ausgeschlossen werden kann.



OLG Hamm, 16.8.2000, 13 U 32/00 (DAR 2000, 570 L)

In Nordrhein-Westfalen können die Gemeinden den Anliegern öffentlicher Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften im Rahmen der Zumutbarkeit die Winterwartung auch für die Fahrbahnen übertragen.

Die in einer Gemeindesatzung für Gehwege getroffene Regelung ist auf die Fahrbahn einer Straße, die keinen Gehweg hat, nicht anwendbar.

Ist den Anliegern die Reinigung der Fahrbahn übertragen und in der Satzung weiter bestimmt, dass bei Eis- und Schneeglätte die Fußgängerüberwege und die gefährlichen Stellen auf den von den Anliegern zu reinigenden Fahrbahnen zu bestreuen sind, sind die Anlieger nicht verpflichtet, bei Glätte die gesamte Fahrbahn oder einen für den sicheren Fußgängerverkehr erforderlichen Streifen der Fahrbahn von 1 bis 1,5m abzustreuen.

AG Rheinbach, 15.8.2000, 3 C 38/00 (ZfS 2000, 551)

Besprechungsgebühr bejaht bei Gespräch des Rechtsanwalts mit dem Fahrzeugführer und Zeuge des Verkehrsunfalls.

OLG Hamm, 15.8.2000, 9 U 27/00 (ZfS 2001, 105)

Beim Zusammenstoß an einer Einmündung spricht der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des aus der untergeordneten Straße kommenden Fahrers.

Eine geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung des Vorfahrtsberechtigten (hier: 5 km/h bei zugelassener Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h) führt zu keiner zu Lasten des vorfahrtberechtigten anzusetzenden Haftungsbeteiligung.



OLG Oldenburg, 15.8.2000, 9 U 71/99 (VRS 2000, Bd. 99, 337)

Inline-Skates können nicht als "ähnliches Fortbewegungsmittel" i. S. von § 24 StVO angesehen werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Inline-Skater deshalb gem. § 2 I StVO am rechten Fahrbahnrand laufen.

OLG Hamm, 9.8.2000, 13 U 58/00 (DAR 2000, 570)

30.000,-- DM Schmerzensgeld für die Erben aus übergegangenem Recht ihres an den Folgen eines Verkehrsunfalls nach 8 Tagen verstorbenen 16-jährigen Sohnes, bei Alleinschuld des anderen Unfallbeteiligten. Es lagen folgende Verletzungen vor: Schädelhirntrauma, Hirnödem, schwere innere Verletzungen (Leberruptur und Zerreißung eines Leberlappens), schwere Darmverletzung, Tod durch Organversagen. Der Patient hatte zumindest phasenweise Schmerzempfinden. Er erhielt wegen der Hirnverletzung nur sehr wenig Schmerz- und Schlafmittel. Er wurde mehrfach operiert.

AG Potsdam, 4.8.2000, 34 C 182/99 (ZfS 2000, 488 L)

Der Geschädigte kann bei der Abrechnung auf Gutachtenbasis bei einem Gutachten, das keine gravierenden Mängel aufweist, die Verbringungskosten zur Lackiererei, den 10 %igen Aufschlag für Ersatzteile, Arbeitslohn, Lack und die darauf zu entrichtende Mehrwertsteuer verlangen.



AG Regensburg, 31.7.2000, 10 C 1105/00 (ZfS 2000, 488 L)

Die Höhe der Sachverständigengebühren muss billigem Ermessen entsprechen (§§ 315, 316 BGB). Hiervor ist auszugehen, wenn die Gebührenhöhe im Bereich des C-Wertes nach der BVSK- Honorarbefragung liegt.

Trotz bestehender Vorsteuerabzugsberechtigung kann der Geschädigte nach einem Unfall gleichwohl den Ersatz der Mehrwertsteuer aus dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges beanspruchen, wenn mit dem Unfallfahrzeug vergleichbare Ersatzfahrzeuge auf dem Markt unter zumutbarem Aufwand nicht vorhanden sind.

LG Berlin, 31.7.2000, 58 S 516/99 (ZfS 2001, 8)

Das Überfahren einer (vorgezogenen) Wartelinie (Zeichen 341 zu § 42 StVO) bei Rotlicht einer Fußgängerbedarfsampel stellt auch dann keinen Rotlichtverstoß dar, wenn auf Höhe dieser Wartelinie das Zusatzschild Nr. 1012-35 ("Bei Rot hier halten") angebracht ist.

Ähnlich den Lückenfall-Fällen kommt bei Überfahren einer (vorgezogenen) Wartelinie bei Rotlicht einer Fußgängerbedarfsmangel eine Mithaftung des Vorfahrtberechtigten wegen eines Verstoßes gegen § 1 II StVO, und zwar i. d. R. nach einer Quote von 1/4, in Betracht, denn der Kraftfahrer auf der Vorfahrtstraße muss bei Rotlicht der Fußgängerampel und zumindest einem haltenden Fahrzeug vor der Wartelinie mit einbiegenden Fahrzeugen aus der Parkplatz- oder Grundstückseinfahrt rechnen und deshalb sein Fahrverhalten hierauf einstellen.



OLG Brandenburg, 25.7.2000, 2 U 73/99 (MDR 2001, 27)

In Diensten des Landes stehende Straßenwärter verletzen die Verkehrssicherungspflicht, wenn sie zwar eine Unfallstelle hinreichend absichern, nicht jedoch eine in der Nähe befindliche Gefahrenstelle (Wasserlache), die ursächlich für das Unfallereignis war.

Besteht auf Grund der Beschaffenheit des Straßenbelags bei Regen die Gefahr der Bildung einer Wasseransammlung von nicht unerheblicher Tiefe, so stellt eine Beschilderung mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h "bei Nässe" keinen ausreichenden Warnhinweis auf die besondere Gefahrenstelle dar.

AG Nürnberg, 18.7.2000, 21 C 2500/00 (ZfS 2000, 551)

Besprechungsgebühr bejaht bei Gespräch des Rechtsanwalts mit der Ehefrau des Klägers.

AG Ludwigsburg, 14.7.2000, 10 C 1747/00 (ZfS 2000, 551)

Spricht der klägerische Anwalt mit einem Zeugen und lässt sich den Unfallhergang schildern, fällt eine Besprechungsgebühr an, da der angehörte Zeuge Dritter i.S.v. § 118 I Nr. 2 BRAGO ist.



OLG Dresden, 4.7.2000, 15 U 662/00 (DAR 2000, 566)

Der Geschädigte darf sich grundsätzlich auf die gutachterliche Bewertung verlassen. Diese Bewertung wird nicht dadurch falsch, dass dem Schädiger nachträglich eine einzelne günstigere Verwertungsmöglichkeit bekannt wird.

OLG Düsseldorf, 3.7.2000, 1 U 235/99 (Seutter, DAR 2000, 477)

Die Halterhaftung (§ 7 StVG) eines Unternehmens, dessen Fahrzeuge im Auftrag einer Stadt bei der Müllentsorgung hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, wird nicht von der Amtshaftung nach § 839 BGB/Art. 34 GG verdrängt.

Das nach Beendigung des Entleerungsvorganges abgegebene Zeichen (Pfeifen) der mit diesem Vorgang befassten Müllwerker besagt nur, dass der Entleerungsvorgang beendet ist und dass die Müllwerker auf das Anfahren vorbereitet sind. Für die Beachtung der Sorgfaltspflichten beim Anfahren bleibt der Fahrer hingegen selbst verantwortlich.

Ein Müllfahrzeug, welches sich wegen der zahlreichen in kurzen Abständen wiederholenden Anhalte- und Anfahrvorgänge auf den Verkehrsfluss störend auswirkt, bildet für die nachfolgenden Fahrzeuge ein Verkehrshindernis, an welchem ausnahmsweise unter Mitbenutzung eines neben der Fahrbahn befindlichen Parkstreifens mit geringer Geschwindigkeit und jederzeitiger Anhaltebereitschaft vorbeigefahren werden darf.



LG Hanau, 30.6.2000, 2 S 146/00 (ZfS 2001, 17)

Bei der Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Geschädigten durch ehrverletzende Äußerungen kann ein Anspruch des Geschädigten auf Zahlung eines Schmerzensgeldes nur dann zuerkannt werden, wenn eine erhebliche ins Gewicht fallende Äußerung vorliegt, ein erhebliches Verschulden des Verletzers gegeben ist und die Genugtuung des Verletzten auf andere Weise (Widerruf, Unterlassungserklärung) nicht erreicht werden kann.

BGH, 27.6.2000, VI ZR 126/99 (MDR 2000, 1189)

Zu den Sorgfaltsanforderungen bei der Verneinung der Vermeidbarkeit eines Zusammenstoßes eines Pkw mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger.

Eine fehlerhafte Fahrweise kann bei der Haftungsverteilung betriebsgefahrerhöhend nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt hat.

Zum Mitverschulden eines Fußgängers, der die Fahrbahn an einer dafür nicht vorgesehenen und geeigneten Stelle überquert.

AG Brackenheim, 21.6.2000, 1 C 145/00 (VersR 2000, 1272)

Grundsätzlich umfasst die Schadensersatzpflicht auch die durch die Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruchs entstehenden Kosten, mithin auch die Anwaltskosten. Dies gilt anerkanntermaßen auch dann, wenn sich ein Rechtsanwalt selbst vertritt (vgl. hierzu LG Mainz, NJW 1972, 161 = VersR 1972, 309 L). Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erforderlich war (so OLG Karlsruhe, VersR 1991, 1297 = NJW-RR 1990, 929).



OLG Düsseldorf, 19.6.2000, 1 U 213/99 (NZV 2001, 82)

Das Gefahrzeichen 136 verpflichtet einen Kraftfahrer auch ohne konkrete Gefahrenanzeige zu äußerster Sorgfalt. Das gilt insbesondere, wenn das konkrete Umfeld der befahrenen Straße (dichte Wohnbebauung, schmaler Gehweg, parkende Fahrzeuge, Tageszeit) die Annahme nahe legt, es sei mit plötzlichem Auftauchen von Kindern zu rechnen.

BGH, 15.6.2000, III ZR 302/99 (MDR 2000, 1073)

Die Verantwortung für das Anbringen vorschriftsmäßiger Verkehrszeichen trägt grundsätzlich allein die Straßenverkehrsbehörde. Dennoch kann im Einzelfall auch der Träger der Straßenbaulast als Verkehrssicherungspflichtiger verpflichtet sein, bei der Straßenverkehrsbehörde auf eine Änderung der Verkehrsregelung hinzuwirken, wenn er die von einer unzulänglichen Beschilderung ausgehenden Gefahren erkennt oder eine derartige Verkehrsgefährdung so offensichtlich ist, dass sich die Notwendigkeit alsbaldiger Maßnahmen geradezu aufdrängen.

LG Dresden, 9.6.2000, 16 O 1091/00 (DAR 2000, 480)

Es bestehen erhebliche Bedenken, ob es genügt, bei einer im inneren Stadtbereich wichtigen Hauptverkehrsader einer Großstadt, wenn wegen des unbefriedigenden Straßenbelags regelmäßig mit schnell sich ausweitenden Ausbrüchen zu rechnen ist (hier: 15-18 cm tiefes Schlagloch von 20 x 40 cm), lediglich Warnschilder aufzustellen oder ob nicht unbedingte Abhilfe zu schaffen wäre.

Zum Nachweis der Aufstellung eines Warnschildes durch Zeugen. Ist nicht erwiesen, dass zum Unfallzeitpunkt ein Warnschild aufgestellt war, liegt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf der Hand.

Tritt zwei Tage nach einer Kontrollfahrt ein bis zu 18 cm tiefes Schlagloch auf, dann ist davon auszugehen, dass zumindest die Anfänge des Straßenschadens bereits zwei Tage vorher erkennbar gewesen sind. Dann ist aber mangelhaft kontrolliert worden.



OLG Hamm, 8.6.2000, 27 U 29/00 (DAR 2000, 568 L)

Endet ein ausgewiesener kombinierter Rad- und Fußgängerweg einer übergeordneten Straße nach einem Schwenk in einer untergeordneten Querstraße dort mit einer Bordsteinabflachung zur Fahrbahn der untergeordneten Straße, so dass Radfahrer bei der Verkehrsführung angepasster Fahrweise ihre Fahrt nicht parallel zur übergeordneten Straße fortsetzen können, sondern in der untergeordneten Querstraße deren Fahrbahn kreuzen müssen, ist das Vorrecht des Fahrzeugverkehrs der untergeordneten Straße nach § 25 III StVO zu beachten.

LG Lübeck, 8.6.2000, 1 S 19/00 (ZfS 2000, 436)

Liegt ein Auffahrunfall vor, ist damit der Haftungsgrund der Körperverletzung gegeben, da hierfür ein Eingriff in die körperliche Befindlichkeit genügt, eine Verletzung im medizinischen Sinne nicht gegeben sein muss.

Für die Feststellung einer auf einen Auffahrunfall zurückzuführenden Rechtsgutverletzung genügt nach § 287 I ZPO eine überweigende Wahrscheinlichkeit, weil dies eine Frage der haftungsausfüllenden Kausalität ist.

Hatte der Arzt einen Patienten nach einem Auffahrunfall behandelt und hierbei eine eingeschränkte Beweglichkeit der Halswirbelsäule, Muskelverspannungen und Druckschmerz des Patienten festgestellt, und hatte sich der Geschädigte zwölf krankengymnastischen Anwendungen unterzogen, eine Schanzsche Krawatte getragen und vier Arztbesuche auf sich genommen, wonach die Beschwerden abgeklungen waren, kann von einem Nachweis des von dem Geschädigten behaupteten HWS-Syndrom mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden.

Hatte der Arzt einen Patienten nach einem Auffahrunfall behandelt und hierbei eine eingeschränkte Beweglichkeit der Halswirbelsäule, Muskelverspannungen und Druckschmerz des Patienten festgestellt, und hatte sich der Geschädigte zwölf krankengymnastischen Anwendungen unterzogen, eine Schanzsche Krawatte getragen und vier Arztbesuche auf sich genommen, wonach die Beschwerden abgeklungen waren, kann von einem Nachweis des von dem Geschädigten behaupteten HWS-Syndrom mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden.



LG Wiesbaden, 7.6.2000, 10 S 81/99 ( DAR 2001, 36)

Fiktive Verbringungskosten sind bei Abrechnung auf Gutachterbasis zu erstatten. Ein Abzug von Materialzuschlägen ist nicht gerechtfertigt.

BGH, 6.6.2000, VI ZR 98/99 (r + s 2000, 411)

Reicht das urkundenbeweislich verwertete Gutachten aus einem Ermittlungsverfahren nicht aus, um die von einer Partei zum Beweisthema angestellten Überlegungen und die in ihrem Vortrag angesprochenen aufklärungsbedürftigen Fragen zu beantworten, so muss der Tatrichter auf Antrag der Partei einen Sachverständigen hinzuziehen und eine schriftliche oder mündliche Begutachtung anordnen.

OLG Celle, 5.6.2000, 14 U 220/99 (NZV 2001, 79)

Die besonderen Sorgfaltspflichten des § 26 I StVO gelten auch auf einem Fußgängerüberweg auf dem öffentlich zugänglichen Parkplatz einse Supermarkts.

An Fußgängerüberwegen gilt weder für Fahrzeugführer noch für Fußgänger der Vertrauensgrundsatz. Fußgänger dürfen sich nicht bedingungslos darauf verlassen, dass ein Fahrzeugführer ihnen den Vorrang einräumen wird.

KG, 29.5.2000, 12 U 9571/98 (DAR 2001, 122)

Ein Kraftfahrer, der den von ihm geführten Pkw innerorts aus etwa 50 km/h stark abbremst, um einen die Straße überquerenden Hund (Dackel) nicht zu überfahren, bremst nicht "ohne zwingenden Grund" im Sinne des § 4 I Satz 2 StVO, wenn das nächste Fahrzeug erst in einem Abstand von etwa 25 m folgt.

OLG Hamm, 29.5.2000, 13 U 25/00 (DAR 2001, 165 L)

Der geschädigte Taxiunternehmer muss sich bei Anmietung eines Ersatztaxis ersparte Eigenaufwendungen i.H. v. 20 % der Miettaxikosten anrechnen lassen.



AG Bitterfeld, 25.5.2000, 7 C 248/00 ( ZfS 2000, 537)

Bei der zulässigen Abrechnung des Sachschadens kann ein hinreichend ausführliches Gutachten wesentlicher Anhaltspunkt für die zu schätzende Höhe des Ersatzanspruchs sein, wobei sich das Gericht jedoch dessen nur begrenzter Aussagekraft auf Grund seines prognostischen Charakters bewusst sein muss.

Die Einwendungen des Schädigers und seiner Haftpflichtversicherung im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung, es stehe noch gar nicht fest, ob Verbringungskosten, Ersatzteilaufschläge oder eine Indexabweichung entstehen, reichen nicht aus, die Schätzung des Gutachters zu erschüttern.

AG Frankenthal, 15.5.2000, 3b C 1011/99 (ZfS 2000, 488 L)

Wird ein Fahrschulfahrzeug bei einem Unfall beschädigt, ist der Geschädigte bei voraussehbarer kürzerer Mietdauer des Ersatzfahrzeuges (hier: 9 Tage) nicht verpflichtet, zum Zwecke der Schadensgeringhaltung die Angebote weiterer Mietwagenfirmen einzuholen, da auf dem Sondermarkt für Fahrschulmietfahrzeuge von einander angenäherten Tarifen auszugehen ist.

Den Nachweis für einen Verstoß gegen die Schadensgeringhaltungspflicht durch Unterlassen der Einholung weiterer Angebote im übrigen hat der Schädiger zu führen, so dass es nicht Sache des Geschädigten ist, den Nachweis dafür zu führen, dass er keinen preiswerteren Mietwagen habe erhalten können.

Der Geschädigte muss sich für die ersparten Eigenaufwendungen hinsichtlich seines während der Mietdauer reparierten Mietwagens einen Abzug von 3 % anrechnen lassen.



OLG Hamm, 15.5.2000, 13 U 131/99 ( VersR 2000, 1036)

Bei einem Verkehrsunfall, bei dem möglicherweise mehrere Verantwortliche durch verschiedene selbstständige Tatbeiträge einen Schaden herbeigeführt haben (Nebentäterschaft), kann - wenn der Geschädigte sämtliche Tatbeteiligte in Anspruch nimmt - die Verteilung des Schadens nur bei einer Gesamtabwägung, gewonnen aus einer Gesamtschau, erfolgen. Eine solche vorzunehmende Gesamtabwägung verbietet aber den Erlass eines Teilurteils. Es kann nicht vorab ohne Berücksichtigung der anderen Tatbeteiligung die Haftungsquote des Schädigers im Rahmen seiner gesamtschuldnerischen Haftung und seiner Alleinhaftung festgestellt werden.

AG Düsseldorf, 12.5.2000, 41 C 1819/00 (ZfS 2000, 309)

Die Schadensersatzpflicht erstreckt sich auch bei einer außergerichtlichen Schadensregulierung auf Folgeschäden, die durch die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs entstehen. Grundsätzlich davon erfaßt sind die Anwaltskosten. Diese sind dann ersatzfähig, wenn es erforderlich war, einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.

OLG Hamm, 14.4.2000, 9 U 3/00 (NZV 2000, 375)

Wer auf dem Betriebsgelände des Bestellers für den beauftragten Unternehmer als Leiharbeiter Montagearbeiten durchführt und dort infolge Eisglätte stürzt, kann den Besteller grundsätzlich wegen Verletzung der Streupflicht auf Schadenersatz in Anspruch nehmen; die Ersatzansprüche sind nicht gem. §§ 104, 105 oder 106 III SGB VII ausgeschlossen.

Eine Streupflicht besteht nicht für sämtliche Teile des Betriebsgeländes. Ist der Lagerplatz für Transportarbeiten zu glatt, kann der Besteller erwarten, dass der beauftragte Unternehmer oder dessen Mitarbeiter darauf hinweisen und Abhilfe verlangen.

AG Hattingen, 14.4.2000, 46 C 89/00 (ZfS 2000, 295)

Ist das Fahrzeug älter als fünf Jahre, ist gleichwohl ein Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwertes anzunehmen, da das Vorliegen eines Unfalls sich nachteilig auf die Preisbildung beim Verkauf auswirkt.

BGH, 30.3.2000, I ZR 289/97 (NJW 2000, 2108)

Zur Frage eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz durch eine Kfz-Werkstatt im Zusammenhang mit der Erteilung eines Auftrags zur Reparatur eines Unfallfahrzeugs (hier: Angebot zur Beauftragung eines Sachverständigen, zur Gutachtenweiterleitung an die Versicherung und zur Reservierung eines Ersatzwagens).

AG Beckum, 28.3.2000, 13 C 402/99 (Diehl, ZfS 2000, 249 L )

Die Höhe der ersparten Eigenkosten ist auf 3 % der Mietwagenkosten zu schätzen. Die seit etwa 1970 in der Rechtsprechung geschätzte Eigenersparnis auf pauschal 15 - 20 % bedarf unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung wegen längerer Wartungsintervalle und höherer Gesamtlaufleistungserwartungen der Korrektur.

Allein das Alter des beschädigten Fahrzeugs stellt noch keinen Umstand dar, der einen Geschädigten veranlassen müsste, ein Mietfahrzeug einer niedrigeren Fahrzeugklasse in Anspruch zu nehmen.

OLG Rostock, 23.3.2000, 1 U 169/98 (DAR 2000, 311)

Der Straßenbenutzer muss nicht vor Schäden gewarnt werden, die er bei zweckgerechter Benutzung der Straße und Beachtung der gebotenen Aufmerksamkeit selbst abwenden kann.

Der Verkehrssicherungspflichtige haftet nicht für Schäden an einem Fahrzeug, das beim Befahren eines unbefestigten und mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h ausgeschilderten Baustellenabschnitts in ein Schlagloch geraten ist.

OLG Hamm, 20.3.2000, 6 U 216/99 (DAR 2000, 356)

Pkw-Halter und Fahrer sind für den Schaden mitverantwortlich, der dadurch entsteht, dass durch einen Motorschaden an ihrem Kfz plötzlich eine dichte Rauchwolke entsteht, die zur Folge hat, dass zwei Pkw im Begegnungsverkehr infolge plötzlicher Sichtbeeinträchtigung zusammenstoßen. Von den drei Verursachungsbeiträgen verschmelzen nicht zwei zu einer Haftungs- oder Zurechnungseinheit; sie addieren sich zwar jeweils zu höherer Gefährlichkeit behalten aber trotz der kumulierenden Wirkung jeweils ihr eigenes Gepräge.

Nimmt ein mitverantwortlicher Geschädigter nur einen von zwei Mitverursachern auf Schadenersatz in Anspruch, ist im Rahmen der Einzelabwägung allein das Verhältnis dieser Parteien untereinander maßgeblich. Eine Gesamtschau mit entsprechender Erhöhung der Gesamtquote ist nur dann geboten, wenn beide gleichzeitig in Anspruch genommen werden oder wenn der andere Mitverursacher bereits Zahlungen geleistet hat.

OLG Karlsruhe, 10.3.2000, 10 U 271/99 (DAR 2000, 267)

Erkennt ein Haftpflichtversicherer seine Einstandspflicht für Zukunftsschäden an, entfällt das Feststellungsinteresse für einen Feststellungsantrag des Geschädigten nur dann, wenn das Anerkenntnis die Funktion haben soll, ein rechtskräftiges Feststellungsurteil zu ersetzen. Erklärt sich die Versicherung insoweit nicht eindeutig, besteht für den Geschädigten im Hinblick auf die Verjährung weiterhin eine Unsicherheit, die die Annahme eines Feststellungsinteresses rechtfertigt.

AG Hildesheim, 8.3.2000, 18 C 51/99 (ZfS 2000, 292)

Die Alkoholisierung eines Kraftfahrers darf im Rahmen der Abwägung nach § 17 StVG nur dann berücksichtigt werden, wenn unstreitig oder bewiesen ist, dass die Alkoholisierung für den Eintritt des Unfalls mit ursächlich geworden ist.

OLG Brandenburg, 7.3.2000, 2 U 58/99 (DAR 2000, 304)

Eine visuelle Kontrolle vom Boden aus kann nur sinnvoll sein, wenn diese so durchgeführt wird, dass der Baum auch tatsächlich in seinen Einzelheiten in Augenschein genommen werden kann. Wenn dies vom Boden aus nicht möglich ist, so müssen Hilfsmittel eingesetzt werden, um auch das Astwerk der Krone in Augenschein zu nehmen.

OLG Zweibrücken, 1.3.2000, 1 U 135/99 (DAR 2000, 312)

Dem entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer ist das gegenüber dem Linksabbieger zustehende Vorrecht nicht dadurch genommen, dass er mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit in den mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h versehenen Einmündungsbereich eingefahren ist.

Es ist von einer Schadensbeteiligung zwischen Linksabbieger und entgegenkommenden Fahrzeug auszugehen, wenn der Linksabbieger mindestens 200 m freie Sicht nach vorn hatte, der Unfall sich bei Tageslicht ereignete, so dass die übersetzte Annäherungsgeschwindigkeit wahrnehmbar war und eine Ausgangsgeschwindigkeit von 125 km/h auf Seiten des Bevorechtigten angenommen wurde.

OLG Karlsruhe, 24.2.2000, 9 U 78/99 (DAR 2000, 307)

Auch Wege, die nicht ausdrücklich als Radweg gekennzeichnet sind, dürfen von Radfahrern benutzt werden, soweit sie nicht ausdrücklich als Gehweg ausgewiesen oder erkennbar sind, wobei insoweit auch auf die äußere Gestaltung (Pflasterung, Plattenbelag, Bordstein oder andere Trennlinie) abzuheben ist. Es handelt sich dann um eine Verkehrsfläche, die mangels besonderer Regelung gleichermaßen von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden darf. Kreuzt ein solcher Weg einen ausgewiesenen Rad/Fußweg, gilt auch hier die Vorfahrtsregel "rechts vor links".

AG Greiz, 23.2.2000, 1 C 734/99 (ZfS 2000, 290)

Der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis eines verschuldeten Unfalls wird nicht dadurch entkräftet, dass das vorausfahrende Fahrzeug schlecht erkennbare Bremslichter hatte.

AG Hohenstein-Ernstthal, 18.2.2000, 2 C 1774/99 (DAR 2000, 316)

Bei den Mietwagenkosten ist im Wege der Vorteilsausgleichung ein Abzug wegen ersparter Eigenaufwendungen in Höhe von 3 % vorzunehmen.

OLG Köln, 18.2.2000, 19 U 60/99 (DAR 2000, 309 L)

Ein Unfallgeschädigter kann nur Aufwendungen ersetzt verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in seiner Lage machen würde. Zu Aufwendungen dieser Art gehört die Miete eines Ersatzfahrzeuges für ca. 3 Wochen nicht, wenn dem Geschädigten (hier: Kraftfahrzeughändler) mehrere andere Pkw (hier: bis zu 15 Vorführwagen) zur Verfügung stehen, die ohne weiteres hätten benutzt werden können. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Unfallfahrzeug nur wenig gefahren worden ist (hier: 1.593 km in 5 Monaten).

AG Iserlohn, 16.2.2000, 41 C 295/99 (ZfS 2000, 205)

Bei fiktiver Abrechnung sind die Verrechnungssätze einer Fachwerkstatt maßgeblich. Eine Rückführung auf die mittleren ortsüblichen Verrechnungssätze ist nicht vorzunehmen.

OLG Hamm, 11.2.2000, 9 U 204/99 (ZfS 2000, 247)

Die zeitliche Beschränkung eines Schmerzensgeldes auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum ist ebenso unzulässig wie auf die Zeit bis zur letzten mündlichen Verhandlung. Zur Abdeckung der Verwirklichung eines schon erkennbaren, aber noch offenen Risikos besteht die Möglichkeit des Feststellungsantrages.

AG Hof, 7.2.2000, 14 C 326/99 (Heinrich, DAR 2000, 276 )

Unabhängig davon, ob nach der Berechnung des Sachverständigen die kalkulierten Reparaturkosten unter der 130 %-Grenze liegen, hat der Geschädigte dann Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten, wenn die tatsächlichen Reparaturkosten bei ordnungsgemäßer und zeitwertgerechter Reparatur die 130 %-Grenze nicht überschreiten.

Wenn der Geschädigte neben den Kosten für ein Gutachten zur Schadenskalkulation Kosten für ein weiteres Gutachten aufwendet zum Nachweis der Tatsache, dass die durchgeführte Reparatur mit entstandenen Reparaturkosten unterhalb der Grenze der 130 % des Wiederbeschaffungswerts eine fachgerechte und ordnungsgemäße Reparatur gewesen ist, so steht dem Geschädigten Anspruch auf Erstattung dieser weiteren Gutachterkosten zu, wenn der Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Reparatur i. S. des § 249 BGB erforderlich geworden ist, weil der Schädiger bestritten hat, dass die innerhalb der 130 %-Grenze durchgeführte Reparatur ordnungsgemäß gewesen sei.

OLG Köln, 3.2.2000, 1 W 6/00 (VersR 2000, 638)

Der Fußgänger, der auf nassem Kopfsteinpflaster schnell läuft, handelt nicht schuldhaft. Ihn trifft keine Ersatzpflicht, wenn er zu Fall kommt und dabei auf einen Verkaufstisch zahlreiche zum Verkauf angebotenen Gegenstände zerstört oder beschädigt.

OLG Celle, 2.2.2000, 9 U 121/99 (ZfS 2000, 241)

Der Verletzte eines Glatteisunfalls hat die Existenz eines verkehrspflichtwidrig bestehenden Zustandes darzulegen und zu beweisen. Dafür reicht der Nachweis eines Glättezustandes im Verantwortungsbereich des Streupflichtigen aus. Ob vom Beginn der Eisbildung (etwa infolge sogenannten Blitzregens) bis zum Unfallzeitpunkt soviel Zeit verstrichen war, dass der Streupflichtige bereits reagiert haben musste, gehört zu dessen Entlastungsvortrag.

Muss der Streupflichtige auf einem breiteren Bürgersteig nur eine Mindestbreite (1,50m) abstreuen, kann er sich bei Missachtung der Streupflicht nicht darauf berufen, er hätte ohnehin nicht an der Unfallstelle (in Fahrbahnnähe), sondern entlang seiner Grundstücksgrenze gestreut.

OLG Hamm, 31.1.2000, 13 U 90/99 (DAR 2000, 263)

Zur Kausalität einer Unfallverletzung für Beschwerden bei bestehender Vorschädigung.

OLG Hamm, 31.1.2000, 13 U 90/99 (DAR 2000, 263)

Zur Berücksichtigung einer Vorschädigung für die Bemessung des Schmerzensgeldes.

OLG Celle, 26.1.2000, 9 U 130/99 (r + s 2000, 105)

Ein Weidezaun als Schutz gegen das Überspringen durch eine Stute muss mindestens 1,20 m hoch sein.

OLG Nürnberg, 25.1.2000, 3 U 3596/99 (DAR 2000, 165)

Zur Höhe eines Schmerzensgeldanspruches (hier: 50.000.- DM) für eine junge Frau, bei der ca. 2 Jahre nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ein Halswirbelbruch festgestellt wird, wenn dieser Bruch das permanente Risiko einer Querschnitts- oder Atemlähmung birgt und eine medizinisch indizierte Versteifungsoperation das gleiche Risiko beinhaltet.

AG Schopfheim, 21.1.2000, C 328/99 (ZfS 2000, 152 L)

Da dem Geschädigten nicht zugemutet werden kann, nur deshalb eine Werkstätte mit der Durchführung der Reparaturarbeiten zu beauftragen, weil diese über eine Lackiererei verfügt, sondern er eine Werkstatt seines Vertrauens beauftragen darf, können die Kosten einer Verbringung des Fahrzeuges zur Durchführung der Lackierarbeiten, die im Gutachten ausgewiesen sind, auch bei einer Abrechnung auf Gutachtenbasis ausgewiesen als Schadenspositionen ersetzt verlangt werden.

BGH, 18.1.2000, VI ZR 375/98 (NJW 2000, 953)

Der für den Beginn der Verjährung nach § 852 I BGB erforderlichen positiven Kenntnis des Geschädigten vom Schaden einschließlich des Schadenshergangs und des Schädigers bedarf es nur dann ausnahmsweise nicht, wenn der Geschädigte es versäumt hat, eine gleichsam auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeit wahrzunehmen und deshalb letztlich das Sichberufen auf Unkenntnis als Förmelei erscheint, weil jeder andere in der Lage des Geschädigten unter denselben konkreten Umständen die Kenntnis gehabt hätte.

Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, im Interesse des Schädigers an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist eigene Initiativen zur Erlangung der Kenntnis über den Schadenshergang und die Person des Schädigers zu entfalten.