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Rechtsprechung des BGH 2005 zum BtMG

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- Stand: 29. Dezember 2006 - Volltextsuche - Datenschutz - Sicherheit - News and more! - Suchmaschinen - Google (Test 2/2003 - gut - 2,1)

Die zitierten Entscheidungen des BGH sind unter http://www.bundesgerichtshof.de/ im Volltext ab dem 01.01.2000 abrufbar.

Rechtsprechung des BGH zum BtMG im Jahr - 2000 - 2001 - 2002 - 2003 - 2004 - 2005 - 2006

BGH, Urteil vom 14.12.2005 - 2 StR 466/05 (NStZ-RR 2006, 88)

Die Annahme täterschaftlichen Handeltreibens versteht sich für die Tätigkeit eines Kuriers, der lediglich Drogen transportiert, nicht von selbst. Zwar kann auch eine eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte den Begriff des (täterschaftlichen) Handeltreibens erfüllen. Dies entbindet den Tatrichter jedoch nicht, nach allgemeinen Grundsätzen auf Grund einer wertenden Betrachtung aller von der Vorstellung des Täters umfassten Umstände zu entscheiden, ob dieser als Mittäter oder nur als Gehilfe an der Straftat beteiligt war.

BGH, Urteil vom 16.11.2005 - 2 StR 296/05 (NStZ-RR 2006, 55)

Der Zweifelsgrundsatz gebietet es grundsätzlich nicht, eine einheitliche Tat i.S. einer Bewertungseinheit anzunehmen, wenn sich in der Hauptverhandlung keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür ergeben, dass mehrere Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln dieselbe Rauschgiftmenge betreffen. Konkret festgestellte Einzelverkäufe sind nicht zur Tateinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, dass die zu Grunde liegenden Einzelmengen ganz oder teilweise aus einem - als Gesamtmenge zum unerlaubten Handeltreiben angeschafften - Verkaufsvorrat stammen könnten.

BGH, Beschluss vom 26.10.2005 - GSSt 1/05 (NJW 2005, 3790)

Für die Annahme vollendeten Handeltreibens reicht es aus, dass der Täter bei einem beabsichtigten Ankauf von zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmitteln in ernsthafte Verhandlungen mit dem potenziellen Verkäufer eintritt.

BGH, Urteil vom 12.10.2005 - 2 StR 298/05 (NJW 2006, 73)

Die geladene Schreckschusswaffe, bei der der Explosionsdruck nach vorne austritt, ist eine Schusswaffe i. S. des § 30 a II Nr. 2 BtMG.

BGH, Urteil vom 03.08.2005 - 2 STR 360/04

Zur Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei der Lieferung von Grundstoffen (hier: ESA) zur Herstellung von Heroin.

BGH, Beschluss vom 15.07.2005 - 2 StR 226/05

Zur Annahme von Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben durch Lagern von Betäubungsmitteln.



BGH, Beschluss vom 28.06.2005 - 1 StR 187/05 (NJW 2005, 2632)

Die Kooperation eines Beschuldigten mit den Ermittlungsbehörden, wodurch bislang nicht bekannte oder an unbekanntem Ort gelagerte Betäubungsmittelmengen sichergestellt werden, kann die Voraussetzungen des § 31 Nrn. 1 und 2 BtMG erfüllen.

BGH, Urteil vom 16.06.2005 - 3 StR 492/04 (NJW 2005, 2629)

Für die Annahme einer Bandenabrede ist es nicht erforderlich, dass sich sämtliche Mitglieder einer bandenmäßig organisierten Gruppe persönlich verabredet haben und sich untereinander kennen, wenn nur jeder den Willen hat, sich zur künftigen Begehung von Straftaten mit (mindestens) zwei anderen zu verbinden.

BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17/04

Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Behandlung einer Multiple-Sklerose-Erkrankung beim Ast. kann nicht nach § 3 II BtMG mit der Begründung abgelehnt werden, eine solche Behandlung liege nicht im öffentlichen Interesse.

BGH, Urteil vom 13.01.2005 - 3 StR 61/02, 243/02 (NJW 2005, 1589)

Reicht es für die Annahme vollendeten Handeltreibens aus, wenn der Täter bei einem beabsichtigten Ankauf von zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmitteln in ernsthafte Verhandlungen eintritt, aber keine Einigung mit dem Lieferanten erzielt? (Vorlagebeschluss).