Rechtsprechung des BGH 2000 zum BtMG

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Rechtsprechung des BGH zum BtMG im Jahr - 2000 - 2001 - 2002 - 2003 - 2004 - 2005

BGH, 21.11.2000, 1 StR 433/00 (NStZ-RR 2001, 148)

Im Einzelfall kann auch ein Täter der Einfuhr, der damit aus eigennützigen Motiven fremde Umsatzgeschäfte fördert, hinsichtlich des Handeltreibens nur Gehilfe sein. Dies setzt aber voraus, dass seine Rolle insoweit ganz untergeordnet ist.

BGH, 15.11.2000, 2 StR 431/00 (NStZ-RR 2001, 118)

Der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens i. S. von § 29 I Nr. 1 BtMG setzt ein Handeln aus Eigennutz voraus. Wird ein Rauschmittel (Kokain) gegen ein anderes Rauschmittel (Heroin) zum oder sogar unter dem Selbstkostenpreis getauscht und ein über den Erwerb des Heroins hinausgehender sonstiger wirtschaftlicher Nutzen nicht angestrebt, so liegt nur ein unerlaubtes Veräußern (von Kokain) in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb (von Kokain) vor.

BGH, 17.8.2000, 4 StR 233/00 (NStZ 2001, 41)

Für den Begriff "Bestimmen" in § 30a II Nr. 1 BtMG gelten die allgemeinen, zu § 26 StGB entwickelten Grundsätze (BGHSt 45, 373 = NStZ 2000, 321).

Zwar kann der zu einer konkreten Tat bereits fest Entschlossene nicht mehr zu ihr "bestimmt" werden. So verhält es sich jedoch nicht, wenn ein Minderjähriger erst durch die Übergabe des Rauschgifts mit der Anweisung, dieses zu bestimmten Bedingungen zu verkaufen, zu konkreten Taten des unerlaubten Handeltreibens veranlasst worden ist. In einem solchen Fall "benutzt" der Täter einen Minderjährigen zum Betäubungsmittelverkehr auch dann, wenn dieser hierzu von vornherein (allgemein) bereit war und die Bereitschaft dem Täter gegenüber auch aufgezeigt hat.



BGH, 3.8.2000, 4 StR 287/00 (StV 2000, 621)

Der Umstand, dass Betäubungsmittel ausschließlich zum Eigenverbrauch eingeführt werden, ist schon für sich gesehen geeignet, die Bewertung als minder schweren Fall der Einfuhr zu rechtfertigen. Die Gefährlichkeit des Betäubungsmittel (hier: Heroin) ist im Hinblick auf die bei der Einfuhr zum Eigenverbrauch in erster Linie gegebene Eigengefährdung des Täters geringer zu gewichten.

BGH, 13.7.2000, 1 StR 230/00 (StV 2000, 623)

Derjenige Täter, der von sich aus über seinen Tatbeitrag hinaus Angaben zu Tatbeteiligten, Hintermännern, Vertriebsregeln u.a. macht, die sich mit den Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden decken, bestätigt nicht lediglich, was den Strafverfolgungsbehörden bereits bekannt war, sondern schafft darüber hinaus auch eine sichere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten. Dies genügt für die Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG. Denn auch derjenige Täter verbessert die Möglichkeiten der Verfolgung begangener Straftaten, der erst durch seine Aussage den Strafverfolgungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt, dass deren bisherige Erkenntnisse auch zutreffen.

BGH, 26.5.2000, 3 StR 162/00 (NStZ 2000, 540)

Wird eine zum Verkauf bereitgehaltene Rauschgiftmenge von der vollständigen Entleerung des Depots durch eine neue Lieferung wieder aufgefüllt, so reicht das nicht aus, die Veräußerungen aus der ursprünglich besessenen Menge mit den Verkäufen aus dem wieder aufgefüllten Bestand zu einem einheitlichen Handeltreiben mit der selben Rauschgiftmenge zu verbinden. Jedenfalls in einem Fall, in dem über Zeitpunkt und Umfang der Auffüllung nichts konkretes festgestellt werden kann und in dem durch zahlreiche Kleinmengen der Vorrat fortlaufenden, nicht mehr nachverfolgbaren Veränderungen über einen sehr langen Zeitraum unterworfen ist, kommt die Annahme einer Bewertungseinheit nicht in Betracht.



BGH, 10.5.2000, 3 StR 21/00 (NStZ 2000, 482)

Auch eine eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte kann den Begriff des Handeltreibens erfüllen. Daher kann grundsätzlich auch die Tätigkeit eines Kuriers, der selbständig gegen Entlohnung Betäubungsmittel transportiert, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, mittäterschaftliches Handeltreiben sein, sofern seine Rolle nicht nur ganz untergeordnet ist.

BGH, 3.5.2000, 1 StR 125/00 (NStZ 2000, 483)

Zum erweiterten Verfall gem. § 33 I Nr. 2 BtMG i. V. mit § 73d StGB hinsichtlich eines in Spanien gelegenen Grundstückes des Angeklagten.

BGH, 2.5.2000, 1 StR 146/00 (StV 2000, 620)

Zum Problem der Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.

BGH, 26.4.2000, 3 StR 573/99 (NStZ-RR 2000, 278)

Zur Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln eines Beteiligten, der dem Drogenkurier übergeordnet ist, diesen anleitet und überwacht.

BGH, 11.4.2000, 1 StR 638/99 (NJW 2000, 2286)

Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei Abgabe von Heroin und Tod des Rauschgiftkonsumenten.

BGH, 21.3.2000, 1 StR 441/99 (NStZ 2000, 433)

Ein Mitsichführen einer Waffe liegt dann vor, wenn der Täter die Schusswaffe bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hat, dass er sich ihrer jederzeit bedienen kann. Am eigenen Körper muss die Waffe nicht getragen werden; es genügt, wenn sie sich in Griffweite befindet. Der Wille des Täters, die Waffe gegebenenfalls einzusetzen, ist nicht erforderlich. Ein Vorhandensein der in einem Behältnis gelagerten Schusswaffe in einem anderen Raum ist i. d. R. nicht genügend.



BGH, 14.3.2000, 4 StR 3/00 (NStZ 2000, 432)

Zur Annahme einer bandenmäßigen Tatbegehung i. S. von § 30a I BtMG, wenn der Angeklagte sich lediglich mit einem weiteren Mittäter zusammengeschlossen hat, künftig für eine gewisse Dauer selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten der in §§ 30 I Nr. 1, 30a I BtMG genannten Art zu begehen.

BGH, 8.3.2000, 3 StR 41/00 (NStZ 2000, 432)

Die Eigennützigkeit als Bestandteil der Definition des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist kein die Strafbarkeit begründendes besonderes persönliches Merkmal i. S. des § 28 I StGB.

BGH, 8.3.2000, 3 StR 50/00 (NStZ 2000, 431)

Die Vorschrift des § 28 II StGB, der nur für täterbezogene Merkmale gilt, ist auf den tatbezogenen Umstand des bewaffneten Handeltreibens nicht anwendbar.

BGH, 9.2.2000, 5 StR 650/99 (NStZ 2000, 321)

Die Einfuhr von Betäubungsmitteln (§ 30 I Nr. 4 BtMG) ist mit der Kontrolle und Abfertigung des Fahrzeugs durch den deutschen Zoll an der vorgeschobenen - wenngleich auf polnischem Hoheitsgebiet befindlichen - Grenzübergangsstelle nach Beendigung der polnischen Grenzabfertigung vollendet.



BGH, 4.2.2000, 2 StR 636/99 (StV 2000, 261)

Zur Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln bei Zurverfügungstellung einer Garage zum Einbau von Rauschgift im Ausland.
BGH, 27.1.2000, 5 StR 646/99 (NStZ 2000, 262)

Bei Umgang mit verschiedenen Rauschgiften scheidet eine etwaige Zusammenfassung von Einzeltaten unter dem Gesichtspunkt der Bewertungseinheit aus.

BGH, 11.1.2000, 5 StR 444/99 (NStZ 2000, 431)

Allein der gleichzeitige Besitz zum Handel bestimmter Betäubungsmittelmengen aus verschiedenen Liefervorgängen ist nicht geeignet, mehrere selbständige Taten des Handeltreibenes zu einer Bewertungseinheit zu verbinden.

Zur Frage, ob es sich bei einem Pitbull-Terrier um einen zur Verletzung von Personen geeigneten "Gegenstand" i. s. des § 30a II Nr. 2 BtMG handelt.