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Rechtsprechung zum VVG im Jahr 1997

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Stand: 8. September 2013

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Rechtsprechung zum Versicherungsvertragsgesetz - 1997 - 1998 - 1999 - 2000 - 2001 - 2002 - 2003 - 2004 - 2005 - 2006

AG Hamburg-Blankenese, 23.12.1997, 509 C 400/97 (RRa 98, 100)

Reisebüros sind typischerweise keine Versicherungsagenturen. Der eine Reiseversicherung buchende Kunde kann daher nicht erwarten, dass er durch das Reisebüro eine ausführliche Beratung über alle möglichen Versicherungen erhält.

LG Verden, 19.12.1997, 6 S 208/97 (ZfS 98, 263)

Rettungskostenersatz bei Ausweichen vor einem Fuchs.

BGH, 17. 12. 1997, IV ZR 136/96 (NJW 98, 1072)

Ein ungeschriebenes allgemeines Bereicherungsverbot i. S. eines zwingenden, die Neuwertversicherung einschränkenden Rechtssatzes gibt es nicht.

§ 55 VVG enthält keine Regelung über Zulässigkeit und Grenzen der Neuwertversicherung.

OLG Köln, 4. 11. 1997, 9 U 76/97 (r + s 98, 59)

Der Rechtsschutzanspruch ist fällig mit der Erhebung von Ansprüchen durch Dritte. Hierfür genügt ein ernstliches Inaussichtstellen von Ersatzansprüchen. Dass der Anspruchsteller erst den Ausgang des Deckungsprozesses abwarten und erst dann mit dem Versicherungsnehmer über die Regulierung verhandeln will, steht der Ernsthaftigkeit des Anspruchs nicht entgegen.

LG Aachen, 16. 10. 1997, 2 S 284/97 (r + s 97, 515)

Das bloße Aufbewahren hochwertiger Gegenstände - hier: von Angelgerät im Wert von 3.500,-- DM - in einem Kellerraum, dessen Tür lediglich mit einem einfachen Bartschloss gesichert ist, kann niemals für den Eintritt des Versicherungsfalls ursächlich gewesen sein, so dass insoweit die Leistungsfreiheit nicht gem. § 61 VVG entfällt.

BGH , 15. 10. 1997, IV ZR 264/96, (VersR 98, 44)

Der Versicherungsfall Kraftfahrzeugdiebstahl ist nicht grob fahrlässig herbeigeführt, wenn der Versicherungsnehmer sein besonders wertvolles Fahrzeug, hier MB Roadster 500 SL, auf einem offenen Parkplatz 15 m von einem Hotel entfernt in einer europäischen Grossstadt abgestellt hatte. Der Sachverhalt ist jedoch anders zu bewerten, wenn das Hotelpersonal den Versicherungsnehmer mit dem Hinweis auf die Diebstahlsgefahr auf jenem Platz aufgefordert hatte, das Auto in der gesicherten Tiefgarage abzustellen.

LG Aachen, 8. 10. 1997, 7 S 170/97 (NJWE-VHR 98, 50)

Verrechnet ein Krankenversicherer nach Vertragskündigung wegen Verzugs der Prämienzahlung die rückständigen Prämien mit Erstattungsansprüchen des Versicherungsnehmers, dann gilt das nicht als eine Zahlung, die die Kündigungswirkung entfallen läßt, wenn der Versicherungsnehmer seinerseits keine Vertragsfortführung wünscht.

LG Koblenz, 22. 9. 1997, 5 O 217/96 (r + s 98, 7)

Wer hinter einer landwirtschaftlichen Zugmaschine (Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) zwei Anhänger mit Auflaufbremse mitführt und an einem (hier: hinteren) Anhänger das nach § 41 X StVZO vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeitsschild (25 km/h) nicht sichtbar anbringt, nimmt eine Gefahrenerhöhung i.S. v. § 23 I VVG vor.

LG Duisburg, 16. 9. 1997, 23 S 249/97 (WuM 97, 687)

Der Umfang des auf den Versicherer übergegangenen Ersatzanspruchs gegen den Schadensverursacher richtet sich nach dem Miet- oder Pachtvertrag. Der Pächter haftet gegenüber der Versicherung nicht weiter als gegenüber dem Vorpächter. Soweit im Pachtvertrag die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für den Regress des Versicherers.

OLG Hamm, 12. 9. 1997, 20 U 236/96 (NJWE-VHR 98, 49)

Zum Zeitpunkt der qualifizierten Mahnung muß ein Prämienrückstand bestehen. Verzug (Verschulden) wird erst bei Fristablauf verlangt.

OLG Saarbrücken, 10. 9. 1997, 5 U 595/94-53 (r + s 97, 511)

Den Erlös, den der Gläubiger einer Sicherungsgrundschuld aufgrund einer Versteigerung des Grundstücks erhalten hat, muß sich der Gläubiger der Sicherungsgrundschuld auf den Anspruch nach den §§ 102 I S. 1, 107b anrechnen lassen.

Der Gläubiger einer Sicherungsgrundschuld kann den Anspruch nach den §§ 102 I S. 1, 107b VVG nur geltend machen, soweit das erforderlich ist, um die durch die Grundschuld gesicherte Forderung zu befriedigen.


OLG Hamm, 28. 8. 1997, 6 U 178/96 (r + s 98, 10)

Der Versicherungsnehmer, der einen Unfall in alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit herbeigeführt hat, ist für seine Schuldunfähigkeit beweispflichtig.

Auch in subjektiver Hinsicht liegt das für die Annahme grober Fahrlässigkeit erforderliche, gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerte Verschulden grundsätzlich selbst dann vor, wenn die Blutalkoholkonzentration des Versicherungsnehmers im Zeitpunkt des Unfalls 2,4 bis 2,64 Promille betragen hat, so dass eine erhebliche Einschränkung der generellen Einsichtsfähigkeit des Versicherungsnehmers nicht auszuschließen ist.

LG Aachen, 27. 8. 1997, 7 S 132/97 (r + s 98, 12)

Der Versicherungsnehmer, der den Kfz-Schaden in der Kraftfahrt-Fahrzeugversicherung durch einen Gutachter hat feststellen lassen, hat gem. § 66 II grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten durch den Versicherer.

LG Neuruppin, 22. 8. 1997, 4 S 21/97 (ZfS 97, 458)

Zu den Voraussetzungen, unter denen der Versicherer wegen einer betriebsunsicheren Bereifung des versicherten Kraftfahrzeuges von seiner Leistungspflicht frei wird.

OLG Oldenburg, 20. 8. 1997, 2 U 138/97 (ZfS 97, 460)

Es wird daran festgehalten, dass sich im Fall einer folgenlosen Aufklärungspflichtverletzung eine auf die Fragen im vom Versicherungsnehmer ausgefüllten Schadenanzeigeformular beziehende Belehrung nicht auf spätere, von diesen Fragen nicht umfasste - unrichtige - Erklärungen des Versicherungsnehmers erstreckt.

Die Belehrung, dass "nach der Rechtsprechung des BGH" bewusst unwahre oder unvollständige Angaben auch dann zum Verlust des Versicherungsanspruchs führten, wenn sie die Schadensfeststellung nicht beeinflussten, verfehlt die mit dem von der Rechtsprechung entwickelten Belehrungszwang intendierte Warnfunktion als Voraussetzung der Leistungsfreiheit des Versicherers.

OLG Köln, 19. 8. 1997, 9 U 30/97 (r + s 97, 424)

Zur Erhöhung der Brandgefahr durch Leerstehenlassen eines Wohngebäudes - (hier: verneint).

OLG Köln, 19. 8. 1997, U 25/96 (r + s 97, 449)

Wenn der Versicherungsnehmer zwar das Rotlicht einer Verkehrsampel missachtet hat, wenn seine Einlassung allerdings nicht zu widerlegen ist, dass er vor der Ampel zunächst angehalten hat, dann aber wegen bei Nacht irritierender Wirkung einer das Rotlicht überlagernden großen grünen Leuchtreklame wieder angefahren ist, ist sein Verhalten in subjektiver Hinsicht nicht als schlechterdings unentschuldbar zu bewerten, so dass der so verursachte Unfall nicht als grob fahrlässig herbeigeführt angesehen werden kann.

Dass der Versicherungsnehmer an der Rotlicht zeigenden Ampel auf der mittleren der dreispurigen Fahrbahn fahrend zunächst neben der auf der linken Fahrspur mit ihrem Kfz vor der Ampel stehenden und auf Grünlicht wartenden Zeugin M angehalten und erst anschließend, aber noch in der Rotlichtphase, wieder angefahren ist, entlastet ihn nicht. Dieser Umstand allein rechtfertigt noch nicht die Annahme, dass Wiederanfahren trotz Rotlicht zeigender Ampel lassen den schweren Verkehrsverstoß subjektiv in einem milderen Licht erscheinen.

OLG Köln , 19. 8. 1997, 9 U 190/96 (r + s 97, 441)

Der Ansicht, es komme für die Verletzung des Beschleunigungsgebots nicht darauf an, daß die Verzögerungen des Verfahrens auf richterlichen Fristen beruhen, da durch die Fristgewährung lediglich dem Anspruch auf rechtliches Gehör Rechnung getragen worden sei, ist nicht zu folgen.

Der Versicherungsnehmer verletzt nicht seine Pflicht, nach Ablauf der Klagefrist für eine größtmögliche Beschleunigung des weiteren Verfahrens zu sorgen, wenn er ihm - mehrfach - gewährte Schriftsatzfristen durch das Gericht einhält.


OLG Schleswig, 14. 8. 1997, 16 U 26/97 (r + s 97, 425)

Wenn der Versicherungsnehmer eine unabhängig von seinem Willen eingetretene Gefahrenerhöhung dem Versicherer nicht angezeigt hat und der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eingetreten ist, in dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen, ist der Versicherer unabhängig von einer Kündigung der Versicherung leistungsfrei (§§ 27, 28 VVG, § 6 Nr. 2 AERB 87).

LG Düsseldorf, 8. 8. 1997, 20 S 273/96 (r + s 97, 443)

Der Kausalitätsgegenbeweis nach § 6 II VVG kann bei Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis nicht dadurch geführt werden, daß im Prozeß Beweis für die Eignung zum Führen von Kfz im Unfallzeitpunkt angetreten wird.

Ist einem Kraftfahrer die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden, trifft ihn eine gesteigerte Erkundigungspflicht bezüglich der Berechtigung zum Führen von Kfz mittels einer ausländischen Fahrerlaubnis.

AG Hannover, 8. 8. 1997, 566 C 10264/97 (VersR 97, 1219)

Zur Änderungsbefugnis des Kfz-Haftpflichtversicherers betreffend die Umstellung der vor dem 1. 1. 1995 abgeschlossenen Versicherungsverträge vom bisherigen PS/kW-Tarif auf den Fahrzeugtyptarif.

OLG Düsseldorf, 30. 7. 1997, 4 W 32/97 (r + s 97, 486)

Das Abstellen zweier Lkw mit beladenen und durch je ein Vorhängeschloss gesicherten Kastenaufbauten auf einer belebten, beleuchteten Straße in einem Industriegelände, schräg gegenüber einem Wohnhaus, ist nicht als grob fahrlässig zu bewerten.

Erklärt der Versicherungsagent dem Versicherungsnehmer, durch die Mitteilung der Kennzeichen gehe der Versicherungsschutz von den abgemeldeten auf die neu zugelassenen (gleichwertigen) Fahrzeuge über, so kann sich der Versicherungsnehmer ohne Eigenverschulden darauf verlassen, selbst wenn ausweislich des Versicherungsscheins Erweiterungen oder Änderungen des Versicherungsverhältnisses der schriftlichen Bestätigung des Versicherers bedürfen.

OLG Frankfurt, 17. 7. 1997, 7 U 62/96 ( MDR 98, 100)

Verneint der Versicherungsnehmer nach dem Diebstahl seines Kraftfahrzeugs fälschlich die Frage des Versicherers nach reparierten Vorschäden, so verliert er seinen Deckungsanspruch nicht, wenn er wegen des Vorschadens auf Angaben eines Dritten angewiesen ist und nach dessen Darstellung davon ausgehen durfte, der nicht besonders schwerwiegende Schaden sei folgenlos behoben worden.

LG Stuttgart, 17. 7. 1997, 16 S 57/97 (NJW-RR 98, 173)

Auch eine ärztliche Stellungnahme, die der Krankenversicherer einholt, ist ein Gutachten i. S. des § 178m VVG.

OLG Frankfurt, 10. 7. 1997, 3 U 141/96 (MDR 98, 43)

Zur Frage der groben Fahrlässigkeit nach § 61 VVG, wenn der Fahrer während der Fahrt vom Beifahrersitz herübergerutschte Gegenstände zurückschiebt und es kurz danach zu einem Verkehrsunfall kommt.

OLG Saarbrücken, 9. 7. 1997, 5 U 180/97-17 (NJWE-VHR 97, 241)

Gibt der Antragsteller für eine Krankenversicherungsvertrag eine Operation, nach der im Antragsformular gefragt worden ist, nicht an, weil der den Antrag aufnehmende Agent äußert, wenn man dies aufnehme, werde der Vertrag mit dem Antragsteller nicht geschlossen oder es werde eine höhere Prämie zu zahlen sein, dann berechtigt das den Versicherer zum Rücktritt.

OLG Nürnberg, 26. 6. 1997, 8 U 79/97 (r + s 97, 409)

Wenn durch Zeugenaussagen erwiesen ist, dass der Versicherungsnehmer trotz Stoppschildes (Zeichen 206) ohne anzuhalten in die Kreuzung eingefahren ist, wo er dann mit einem von rechts kommenden Pkw zusammengestoßen ist, und wenn nach dem Vortrag des Versicherungsnehmers davon auszugehen ist, dass er das Stoppschild vorher gesehen hat, hat der Versicherungsnehmer den Unfall durch vorsätzliche Missachtung des Stoppschildes grob fahrlässig herbeigeführt.


OLG Oldenburg, 25. 6. 1997, 2 U 94/97 (VersR 98, 220)

Zu den Aufklärungspflichten des Versicherers bzw. seines Agenten bei Abschluss eines Rentenversicherungsvertrages betreffend die Abwicklung des Vertrages bei einem Ableben des Versicherers vor Ablauf der Rentengarantiezeit (kein Anspruch auf Rückzahlung des nicht verbrauchten Restkapitals).

OLG Oldenburg, 25. 6. 1997, 2 U 109/97 (NJW-RR 98, 31)

Unterlässt der Versicherungsnehmer den Einsatz einer Heumesssonde und kommt es in der Folgezeit zu einer Heuselbstentzündung, so hat der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall ohne Hinzutritt weiterer - vom Versicherer darzulegender - Umstände nicht grob fahrlässig herbeigeführt.

OLG Köln, 17. 6. 1997, 9 U 204/96 (r + s 97, 409)

Zur grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles durch nachlässige Verwahrung des Kfz-Schlüssels.

OLG Düsseldorf, 17. 6. 1997, 4 U 93/96 (ZfS 98, 24)

Will der Versicherer von dem Lebensversicherungsvertrag wegen der Nichtangabe einer für den Tod des Versicherungsnehmers nicht ursächlich gewordenen chronischen Gastritis mit der Begründung zurücktreten, verschwiegene "indizierende Umstände" würden den Schluß auf das Vorliegen des todesursächlich gewordenen Alkoholabusus ermöglicht haben, so muß der Versicherer darlegen und beweisen, dass er bei Kenntnis der Indizumstände Ermittlungen angestellt hätte, die zur Erkenntnis des Alkoholismus geführt haben würden.

Hat ein seit über fünf Jahren "trockener" Alkoholiker die Frage im Versicherungsantrag bejaht, ob er zur Zeit vollkommen gesund sei, so ist der Rücktritt des Versicherers vom Lebensversicherungsvertrag ausgeschlossen, weil dem Versicherungsnehmer keine schuldhafte Falschangabe zur Last zu legen ist.

OLG Köln, 11. 6. 1997, 5 U 155/96 (r + s 98, 81)

Sprang der Versicherte nach Zeugenaussage die Hände nach vorn gestreckt im Hechtsprung auf die Straße und bestätigt ein Sachverständiger, dass sich der Versicherte beim Anstoß nicht in normaler Körperhaltung, sondern in Stoßstangenhöhe dicht über der Fahrbahn befunden hat, so ist davon auszugehen, dass sich der Versicherte in Selbstmordabsicht vor den herannahenden Pkw stützte.

OLG Köln, 10. 6. 1997, 9 U 21/97 (r + s 97, 408)

Zur grob fahrlässigen Herbeiführung eines Unfalls durch Eingreifen in Fahrzeugführung eines anderen.

BGH, 4. 6. 1997, IV ZR 163/96 (NJW-RR 97, 1243)

Ohne gegenteilige Regelung in den Versicherungsbedingungen behält der Versicherungsnehmer seinen mit Eintritt des Versicherungsfalls entstandenen Entschädigungsanspruch auch dann, wenn die versicherten Sachen später wiederaufgefunden werden.

LG Hamburg, 30. 5. 1997, 313 S 270/96 (NJW 97, 2188)

Ein Rechtsanwalt, der die Telefaxnummer eines Gerichts von der Telekom erfragen läßt, darf auf die Richtigkeit dieser Auskunft jedenfalls bei einer Vielzahl von am Ort ansässigen Gerichten wegen der Gefahr von Irrtümern oder Verwechslungen nicht vertrauen. Er ist gehalten, diese Telefaxnummer einem aktuellen gebräuchlichen Verzeichnis zu entnehmen oder bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer oder dem zuständigen Gericht zu erfragen.

Eine Klage, die infolge der Angabe der unrichtigen Telefaxnummer bei einem Gericht eingeht, an das sie nicht adressiert ist, wird erst mit dem Eingang bei dem adressierten Gericht anhängig.

BGH, 7. 5. 1997, IV ZR 35/96 (NJW 97, 2381)

Auch bei einer Gruppenversicherung in der Form der Rückdeckungsversicherung ist die schriftliche Einwilligung der Gefahrsperson nach § 159 II 1 VVG erforderlich.

OLG Köln, 29. 4. 1997, 9 U 69/96 (r + s 97, 296)

Ob das Offenlassen des Toilettenfensters der versicherten Wohnung als grob fahrlässig anzusehen ist, kann dahinstehen, wenn nicht feststeht - was zu Lasten des den Einbruchdiebstahl insgesamt und damit auch ein solches Einsteigen bestreitenden Versicherers geht -, dass die Täter auf diesem Wege in das Gebäude gelangt sind (keine Anhaltspunkte in der Umgebung des Fensters und andere Begehungsmöglichkeiten des Einbruchdiebstahls).

OLG Köln, 29. 4. 1997, 9 U 200/96 (r + s 97, 274)

Die in der (zuerst übersandten) Schadensanzeige enthaltene Belehrung des Versicherers über die Rechtsfolge der Leistungsfreiheit bei vorsätzlicher, folgenloser Obliegenheitsverletzung muß in später übersandten Unterlagen nicht wiederholt werden. Ein erneuter einfacher Hinweis genügt. Dem Zweck der Belehrung, dem Versicherungsnehmer die einschneidende und im sonstigen Zivilrecht unbekannte Rechtsfolge des § 6 III 1 VVG bekannt zu machen, wird Genüge getan, wenn er einmal belehrt wird. Die harte Sanktion des § 6 III 1 VVG ist ihm damit bekannt gemacht, die Warnfunktion der Belehrung ist erfüllt.

OLG Köln, 15. 4. 1997, 9 U 120/96 (r + s 97, 227)

Die Warnfunktion der Belehrung, dem Versicherungsnehmer die einschneidende und dem sonstigen Zivilrecht unbekannte Rechtsfolge des § 6 III VVG bekanntzumachen, ist erfüllt, wenn der Versicherungsnehmer einmal belehrt wird. Die einmal formularmäßig erteilte Belehrung wirkt fort; sie braucht in später übersandten Unterlagen nicht wiederholt zu werden.

OLG Nürnberg, 20. 3. 1997, 8 U 3879/96 (ZfS 97, 302)

§ 13 III lit.b AKB ist dahin auszulegen, dass unter Rest- und Altteilen der durchschnittliche, versicherungstechnisch und juristisch nicht vorgebildete Versicherungsnehmer nur solche versteht, die nach einer Reparatur bei ihm verbleiben, nicht jedoch das unreparierte Verkaufserlös. Diese Auslegung verstößt nicht gegen das Bereicherungsverbot nach § 55 VVG.

OLG Nürnberg, 27. 2. 1997, 8 U 3572/96 (NJWE-VHR 97, 153)

Ein Kraftfahrer, der bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h durch plötzliche Fahrtrichtungsänderung einem Marder ausweicht, verletzt seine Sorgfaltspflicht in ungewöhnlich großem Maß. Ein Anspruch auf Ersatz des Fahrzeugschadens besteht nicht, weil der Versicherungsnehmer aus grober Fahrlässigkeit verkannt hat, dass die Rettungshandlung und der damit verbundene Aufwand nicht erforderlich waren.


OLG Köln, 25. 2. 1997, 9 U 30/96 (r + s 97, 179)

Für die Rechtzeitigkeit Zahlung der Prämie kommt es auf die Leistungshandlung des Versicherungsnehmers, nicht auf den Eingang der Prämie beim Versicherer an. Bei Prämienzahlung durch Banküberweisung hat der Versicherungsnehmer spätestens "gezahlt", sobald der Überweisungsauftrag erteilt und der Betrag von seinem Konto abgebucht worden ist.

OLG Köln, 25. 2. 1997, 9 U 104/96 (r + s 97, 234)

Zu den Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit des Unfalls bei Rotlicht der Ampel, wenn der Versicherungsnehmer in einer Kreuzung mit einem entgegenkommenden Kfz zusammengestoßen ist.

OLG Brandenburg, 19. 2. 1997, 1 U 17/96 (NJW-RR 97, 1050)

Ein einvernehmliche Fortführung eines Versicherungsverhältnisses liegt dann vor, wenn der Versicherer nach der Kündigung des Versicherungsvertrags durch den Versicherungsnehmer eine Beitragsrechnung für das folgende Versicherungsjahr übersendet sowie die Prämie abbucht und sich der Versicherungsnehmer die Abbuchung der Prämie gefallen läßt.

OLG Köln, 18. 2. 1997, 9 U 103/96 (r + s 97, 140)

Im Rückforderungsprozess wegen Obliegenheitsverletzung nach dem Versicherungsfall trägt der Versicherer die Beweislast nicht nur für die objektiven Voraussetzungen der Obliegenheitsverletzung, sondern hat auch das für die Leistungsfreiheit relevante Verschulden des Versicherungsnehmers nachzuweisen. Die Vorsatzvermutung des § 6 III 1 VVG (ebenso für grobe Fahrlässigkeit) gilt im Rückforderungsprozess nicht.

Die Belehrungspflicht des Versicherers bei Geltendmachung von Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung nach dem Versicherungsfall besteht nur bei folgenloser Obliegenheitsverletzung, d.h. wenn dem Versicherer daraus kein Nachteil entstanden ist.

OLG Hamm, 12. 2. 1997, 20 U 216/96 (NJWE-VHR 97, 169)

Das unbeaufsichtigte Betreiben eines Heizlüfters in einem Pkw über einen Zeitraum von 15 Minuten ist grob fahrlässig.

BGH, 5. 2. 1997, IV ZR 80/96 (NJW-RR 97, 664)

Eine bloß unbefangene Betrachtungsweise ohne sachverständige Unterstützung reicht zur Prüfung der Indiztatsachen, ob ein Suicid in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist, nicht aus. Werden die behaupteten Indiztatsachen bestritten, so ist über sie, am sinnvollsten in Gegenwart eines kompetenten Sachverständigen, Beweis zu erheben und alsdann der Sachverständige um ein Gutachten zu ersuchen.

BGH, 5. 2. 1997, IV ZR 79/96 (VersR 97, 687)

Zu den Anforderungen an die Substantiierungslast eines Bezugsberechtigten, der behauptet, der Versicherungsnehmer habe sich in einem seine freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit getötet.

OLG Celle, 30. 1. 1997, 22 U 11/96 (MDR 97, 551)

Die für Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag in § 12 III VVG bestimmte Ausschlussfrist von sechs Monaten beginnt, wenn der Versicherer die Leistung unter Hinweis auf das Erfordernis einer gerichtlichen Geltendmachung abgelehnt hat; daneben ist ein Hinweis auf die Möglichkeit eines gerichtlichen Mahnverfahrens auch dann nicht erforderlich, wenn der Versicherte zusätzlich auf die mögliche Klageerhebung hingewiesen worden ist.

OLG Düsseldorf, 24. 1. 1997, 4 U 179/95 (NJWE-VHR 97, 176)

Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 39 VVG aufgrund eines qualifizierten Mahnschreibens und Verzug mit der Folgeprämie bei Ablauf der Zahlungsfrist entfällt nicht, wenn auf einen zuvor gestellten Antrag nach Ablauf der Zahlungsfrist der Versicherungsvertrag rückwirkend geändert wird und sich dadurch die rückständige Prämie ermäßigt.

BGH, 22. 1. 1997, IV ZR 320/95 (NJW-RR 97, 598)

Mit dem Diebstahl eines Fahrzeugs entfällt das versicherte Interesse nicht ohne weiteres. Deshalb ist bei Obliegenheitsverletzungen vor dem Versicherungsfall eine Kündigung des Versicherungsvertrages nicht ohne weiteres entbehrlich.

OLG Köln, 21. 1. 1997, 9 U 76/95 (ZfS 97, 186)

Dass der Versicherungsnehmer es unterlassen hat, die ohne seinen Eingriff eingetretene Funktionsstörung der in der Einbruchdiebstahlversicherung vereinbarten Alarmanlage beheben zu lassen, bedeutet keine Gefahrerhöhung i. S. des § 23 I VVG.

OLG Köln, 21. 1. 1997, 9 U 243/95 (ZfS 97, 186)

§ 5 Nr. 1b AVBSP 85 begründet eine verhüllte Obliegenheit. § 7 Nr. 1 S. 1 AVBSP 85 ist nicht hinreichend konkret und stellte keine selbständige Obliegenheit dar.

OLG Hamm, 20. 1. 1997, 6 U 166/96 (r + s 97, 232)

Zur Widerlegung der Vorsatzvermutung bei fehlender Angabe der Laufleistung des entwendeten Kfz in einer vom Sohn ausgefüllten und von der Versicherungsnehmerin unterschriebenen Schadensanzeige.

LG Saarbrücken, 17.01.1997, 14 O 347/97 (NJW-RR 1997, 1389)

Keine grobe Fahrlässigkeit bei Unfall nach Zusammenstoss mit Hasen