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Rechtsprechung zum VVG im Jahr 2000

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Stand: 8. September 2013

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Rechtsprechung zum Versicherungsvertragsgesetz - 1997 - 1998 - 1999 - 2000 - 2001 - 2002 - 2003 - 2004 - 2005 - 2006

BGH, 13.12.2000, IV ZR 280/99 (r + s 2001, 118)

In der gleitenden Neuwertversicherung entsteht der Anspruch auf Ersatz der Entschädigungsleistung unter Einschluss der Neuwertspanne erst mit der Sicherstellung der Verwendung zur Wiederherstellung. Der Erlass eines Grundurteils, damit von dem Versicherungsnehmer sicherstellende Werkverträge abgeschlossen werden können, kommt in diesem Fall nicht in Betracht.

Ein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten auf der Basis des Zeitwertschadens besteht in Höhe der Grundpfandrechte lediglich insofern, als Leistung an den Grundpfandrechtsgläubiger und den Versicherungsnehmer gefordert wird.

Bei einer Teilklage kommt Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Versäumung der Frist zur gerichtlichen Geltendmachung nicht in Betracht, wenn die Klageforderung ausdrücklich als Teilbetrag der Gesamtforderung geltend gemacht wird.

BGH, 06.12.2000, IV ZR 28/00 (r + s 2001, 97)

Der Versicherer ist bei Erteilung einer Sicherungsbestätigung verpflichtet, den Kreditgeber auf diesem nicht bekannte Umstände hinzuweisen, die für die Werthaltigkeit des Versicherungsanspruchs von wesentlicher Bedeutung sind.

BGH, 20.11.2000, NotZ 16/00 (MDR 2001, 298)

Eine Amtsenthebung nach § 50 I Nr. 10 BNotO darf als einer der schwersten Eingriffe in die durch Art. 12 I GG geschützte berufliche Stellung des Notars erst dann stattfinden, wenn der Versicherungsschutz auch im Verhältnis zu (geschädigten) Dritten unmittelbar gefährdet ist (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 13.10.1986 - NotZ 9/86, DNotZ 1987, 442).

Der Tatbestand des Nichtunterhaltens der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung ist daher nicht bereits dann erfüllt, wenn der Versicherer wegen Prämienverzugs des Notars lediglich diesem gegenüber seine Leistungsfreiheit gem. § 39 II VVG herbeiführt, ohne den Versicherungsvertrag durch fristlose Kündigung nach § 39 III VVG aufzulösen.



BGH, 15.11.2000, IV ZR 223/99 (VersR 2001, 90)

In der Haftpflichtversicherung kann auch der Geschädigte ein rechtliches Interesse i. S. von § 256 I ZPO an der Feststellung haben, dass der Versicherer dem Schädiger Deckungsschutz zu gewähren hat.

BGH, 08.11.2000, IV ZR 298/99 (ZfS 2001, 73)

In der Gebäudefeuerversicherung ergibt eine ergänzende Vertragsauslegung einen konkludenten Regressverzicht des Versicherers für die Fälle, in denen der Wohnungsmieter einen Brandschaden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat.

BGH, 27.09.2000, IV ZR 115/99 (r + s 2001, 37)

Die in § 178d II 1 VVG vorgenommene Gleichstellung der Adoption eines minderjährigen Kindes mit der Geburt eines leiblichen Kindes verbietet es in Verbindung mit § 178o VVG, Versicherungsfälle, die im Zeitpunkt der Adoption bereits eingetreten sind, auch für die Zukunft von der Leistungspflicht auszuschließen. - Pflegetagegeld bei Down-Syndrom.



BGH, 20.09.2000, IV ZR 203/99 (VersR 2000, 1486)


Ein Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeitsversicherung, der nach dem Rücktritt des Versicherers wegen Verschweigens gefahrerheblicher Umstände bei der Antragstellung behauptet, diese Gesundheitsstörungen seien nicht gefahrerheblich, muss dies beweisen. Eine Erleichterung der Darlegungslast durch eine Vortragslast des Versicherers über seine Risikoprüfungsgrundsätze kommt nur in Betracht, wenn die Gefahrerheblichkeit der verschwiegenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht ohnehin auf der Hand liegt.

Ärztliche Behandlungen wegen vasovegetativer Migräne, vegetativer Störungen, vegetativer Labilität und die Verordnung von Psychopharmaka ergeben eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die für eine Berufsunfähigkeitsversicherung offenkundig gefahrerheblich ist.

Eine ärztliche Auskunft, in der ausgeführt wird, die der Erkrankung des Versicherungsnehmers zu Grunde liegende Symptomatik habe schon seit Jahren bestanden, habe jedoch von dem Versicherungsnehmer ausreichend kompensiert werden können, begründet noch nicht eine die Rücktrittsfrist auslösende Kenntnis des Versicherers von der Verletzung der Anzeigeobliegenheit, da die Kenntnis des Versicherungsnehmers von der Erkrankung damit noch nicht sicher festgestellt ist.

BGH, 24.5.2000, IV ZR 186/99 (NJW-RR 2000, 1190)

Bei der Regelung Nr. 6.1.5 AVB Werkverkehr, wonach Schäden durch nicht verkehrssicheren Zustand der Fahrzeuge von der Haftung ausgeschlossen sind, handelt es sich nicht um einen objektiven Risikoausschluss, sondern um eine verhüllte Obliegenheit.



BGH, 10.5.2000, IV ZR 297/98 (VersR 2000, 846)

Ein Brand in einem Billardsaal mit Bedienung, der dadurch entstanden ist, dass eine Blechdose mit Aschenbecherresten 10-20 cm unter eine Holztischplatte gestellt worden ist, setzt zur Leistungsfreiheit des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verursachung des Versicherungsfalls voraus, dass die Blechdose von dem Versicherungsnehmer oder einem Repräsentanten in dieser Weise verwahrt wurde.

OLG Koblenz, 31.3.2000, 10 U 1097/99 (ZfS 2000, 256)

Der Versicherungsagent hat als "Auge und Ohr" des Versicherers über den Wortlaut des § 43 Nr. 1 und Nr. 2 VVG hinaus zwar eine Empfangsvollmacht für vorvertragliche - auch mündliche - Anzeigen des Versicherungsnehmers mit der Folge, dass alles, was der Versicherungsagent bei Antragsaufnahme vom Versicherungsnehmer oder einem Dritten mitgeteilt bekommt, auch zur Kenntnis des Versicherers gelangt.

Ein lediglich privates Wissen des Versicherungsagenten von Gefahrumständen - ohne entsprechende Anzeigen/Mitteilungen des Versicherungsnehmers bei Antragsaufnahme - genügt noch nicht, um eine Erfüllung der Anzeigeobliegenheit des Versicherungsnehmers (§ 16 I S. 1 VVG) und eine Wissenzurechnung zu Lasten des Versicherers (§§ 16 III, 17 II VVG) annehmen zu können (i.A. an BGH VersR 1990, 150/151).

Hat der Versicherungsagent private Kenntnis von nicht angezeigten Gefahrumständen und leitet er in Kenntnis dieser Tatsache den inhaltlich unrichtigen Versicherungsantrag an den Versicherer weiter, kann daraus im Einzelfall ein dem Versicherer ebenfalls nicht zuzurechnendes kollusives Zusammenwirken zwischen Versicherungsagent und Versicherungsnehmer folgen.



OLG Köln, 28.3.2000, 9 U 113/99 (ZfS 2000, 258)

Zur Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn das mit einem roten Kennzeichen versehene Kraftfahrzeug anläßlich einer dem Wochenendvergnügen dienenden Spritztour verunglückt ist, die die Person, der das Kennzeichen überlassen worden ist, zusammen mit ihrem Ehemann unternommen hat.

OLG Köln, 28.3.2000, 9 U 78/99 (r + s 2000, 207)

Das Leerstehen eines Gebäudes bedeutet nicht immer und überall eine Gefahrerhöhung in bezug auf das Feuerrisiko. Gefahrerhöhung durch ein leerstehendes Haus liegt vielmehr erst dann vor, wenn nach außen hin erkennbar ein solcher Verwahrlosungszustand des Gebäudes eingetreten ist, dass es zu einem Anziehungspunkt für Unbefugte wird.

Ohne Rücksicht darauf, ob das über kürzere oder längere Zeit in Kippstellung belassene Oberlicht an dem Seitenfenster eines in einer geschlossenen Ortschaft befindlichen, leerstehenden Wohnungsgebäudes eine Gefahrerhöhung für die Feuerversicherung begründet, scheitert die Leistungsfreiheit des Versicherers gem. § 61 VVG an der erforderlichen Kausalität, wenn weder vorgetragen noch ersichtlich und nach der Sachlage auszuschließen ist, dass der Brandstifter sich durch das Oberlicht Zutritt zu dem Gebäude verschafft hat.



OLG Frankfurt, 22.3.2000, 7 U 37/99 (NVersZ 2000, 427)

Werden bei einem nicht genutzten Gebäude wasserführende Anlagen und Leistungen nicht entleert, hat der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit für eine ausreichende Beheizung zu sorgen und eine so dichte Kontrolle der Beheizung durchzuführen, dass bei Ausfall der Heizung Frostschäden vermieden werden (im konkreten Fall: halbwöchentlich).

OLG Hamm, 8.3.2000, 20 U 143/99 (NVersZ 2000, 421)

Dem Zwangsverwalter steht kein § 70 II VVG entsprechendes Kündigungsrecht bezüglich der vom Schuldner abgeschlossenen Versicherungsverträge zu. § 73 VVG ist nicht auf die Zwangsverwaltung entsprechend anzuwenden.

OLG Hamm, 8.3.2000, 20 U 159/99 (ZfS 2000, 263)

Die vom Versicherungsnehmer seinem Haftpflichtversicherer erklärte Streitverkündung im Haftpflichtprozess ist keine gerichtliche Geltendmachung des Deckungsanspruchs i.S. des § 12 III VVG. Sie hat bezüglich der laufenden Sechsmonatsfrist auch keine Unterbrechungswirkung entsprechend § 209 II Nr. 4 BGB.



OLG Hamm, 18.2.2000, 20 U 238/99 (r + s 2000, 230)

Ein einmaliger Fehler, der einem Versicherungsnehmer bei einer Routinetätigkeit unterläuft, begründet nicht unbedingt den Vorwurf grober Fahrlässigkeit. (hier: nicht vollständiges Einfahren eines Autokrans).

Besteht eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem geschätzten Restwert (9000,- DM) und dem erzielten Preis (2500,- DM) muss der Versicherungsnehmer vor dem Kauf bei dem Versicherer rückfragen.

AG Osterode, 18.2.2000, 2 C 419/99 (NVersZ 2000, 326)

Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung sind in der Verbraucherinformation für die Überschussermittlung Angaben über die Quellen des Überschusses zu machen, jedoch müssen die gesetzlichen Vorgaben der Überschussermittlung nicht geschildert werden.

Zu einer ausreichenden Verbraucherinformation hinsichtlich der Überschussbeteiligung bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung. Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung können konkrete Rückkaufwerte im Voraus nicht angegeben werden.

OLG München, 15.2.2000, 25 U 4815/99 (NVersZ 2000, 267)

Eine qualifizierte Mahnung wegen ausstehender Prämie aus einem Lebensversicherungsvertrag ist fehlerhaft, wenn aus dem Mahnungstext nicht deutlich hervorgeht, ob die Folgen der Mahnung bei Nichtzahlung eines Rückstands von 528,60 DM oder eines Rückstands von 792,90 DM eintreten.

Eine qualifizierte Mahnung wegen ausstehener Prämie aus einem Lebensversicherungsvertrag ist fehlerhaft, wenn die Zahlungsfrist mit den Worten "innerhalb von zwei Wochen" beginnend ab Zugang der Mahnung bestimmt wird.

Eine qualifizierte Mahnung wegen ausstehender Prämie aus einem Lebensversicherungsvertrag ist fehlerhaft, wenn nicht ausreichend erkennbar ist, dass auch eine Zahlung nach Fristablauf aber vor Eintritt des Versicherungsfalls eine Leistungsfreiheit des Versicherers vermeidet.

Eine qualifizierte Mahnung wegen ausstehender Prämie aus einem Lebensversicherungsvertrag ist fehlerhaft, wenn dem Versicherungsnehmer nicht mitgeteilt wird, ob bei Nichtzahlung der Prämie sich seine Versicherung in eine beitragsfreie Versicherung umwandelt.



OLG Koblenz, 28.1.2000, 10 U 1035/99 (ZfS 2000, 212)

Unterbreitet der Versicherer in Kenntnis einer seiner Auffassung nach nicht ausreichenden Stehlgutliste dem Versicherungsnehmer dennoch ein Vergleichsangebot, ist er nicht gehindert, im Falle der Ablehnung desselben durch den Versicherungsnehmer den Einwand einer Obliegensheitsverletzung geltend zu machen. Ein stillschweigender Verzicht, sich auf die Leistungsfreiheit zu berufen, ist damit nicht verbunden.

BGH, 26.1.2000, IV ZR 281/98 (NJW-RR 2000, 690)

Ein möglicher Schadensersatzanspruch gegen einen Rechtsschutzversicherer, der sich darauf gründet, dass ein Rechtsstreit um Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wegen Versäumung der Klagefrist nicht geführt werden konnte, weil keine rechtzeitige Deckungszusage abgegeben wurde, kann nicht zum Erfolg führen, wenn der Versicherungsnehmer erst einen Monat vor Ablauf der Klagefrist Deckungsschutz beantragt hat, nicht auf den drohenden Ablauf der Klagefrist hingewiesen hat und nicht mitgeteilt, dass er ohne Deckungszusage keine Klage erheben wird.

OLG Hamm, 19.1.2000, 20 U 181/99 (NJW 2000, 1729)

In einer Erweiterung der Wohnung des Versicherungsnehmers um einen außerhalb seiner Wohneinheit in einer anderen Etage des Gebäudes gelegenen Raum liegt keine Gefahrerhöhung i.S. der §§ 23 ff. VVG.