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Familienrecht des BGB

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Stand: 5. April 2009


Diese Seite ist zur Freude der KD-Redaktion inzwischen überflüssig geworden. Der Bund hat den Bürgerservice verbessert. Gesetzestexte werden nicht mehr wie geheime Verschlusssachen für Insider behandelt, sondern kostenlos im Internet veröffentlicht. Dies zeugt von Einsichtsfähigkeit und Zukunftsorientierung. Zumindest die Grundlagen des Rechtes eines demokratischen Staates sollten allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sein.

Zum Familienrecht des BGB (Gesetzestext §§ 1353 bis 1717).

Weitere Hinweise finden Sie unter:

Ehe- und Familienrecht
Sorge- und Umgangsrecht
Unterhaltsrecht
Verfahrensrecht der ZPO