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Zivilprozessordnung zum Ehe- und Familienrecht

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Stand: 30. September 2007

Diese Seite ist zur Freude der KD-Redaktion inzwischen überflüssig geworden. Der Bund hat den Bürgerservice verbessert. Gesetzestexte werden nicht mehr wie geheime Verschlusssachen für Insider behandelt, sondern kostenlos im Internet veröffentlicht. Dies zeugt von Einsichtsfähigkeit und Zukunftsorientierung. Zumindest die Grundlagen des Rechtes eines demokratischen Staates sollten allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sein.

Zu den Verfahrensvorschriften der ZPO zum Ehe- und Familienrecht (Gesetzestext - vor allem §§ 606 - 661 ZPO).

Weitere Hinweise finden Sie unter:

Familienrecht des BGB (Gesetzestext)
Ehe- und Familienrecht
Sorge- und Umgangsrecht
Unterhaltsrecht
Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (Zuständigkeit und Anerkennung von Entscheidungen)