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Strompreise

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Stand: 1. April 2013

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Strompreise

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http://www.eex.de/ (European Energy Exchange - Energiebörse Deutschland - Leipzig)
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Fußangeln im Kleingedruckten

Bedenkliche Klauseln lauern in Stromverträgen, nach Ansicht des Verbraucherschutzvereins sind viele sogar rechtswidrig. Wenn Sie Streitigkeiten vor Gericht vermeiden wollen, sollten Sie auf diese Punkte achten.

Preisänderungsrecht: Einige Anbieter behalten sich vor, die Preise während der Vertragslaufzeit zu erhöhen, ohne dass Sie kündigen dürfen. Besser ist es natürlich, wenn sich der Anbieter kein Recht zur Preiserhöhung einräumt. Ansonsten: Achten Sie darauf, dass Sie vorher kündigen können.

Laufzeitklauseln: Günstig sind kurze Kündigungsfristen ohne Mindestlaufzeit. Lange Mindestlaufzeiten - etwa von einem Jahr und mehr - halten Sie davon ab, am Marktgeschehen weiterhin teilzunehmen. Ein Nachteil angesichts voraussichtlich weiter sinkender Preise.

Unbestimmte Lieferfristen: Wenn der Anbieter den Zeitpunkt der Umstellung von der technischen Durchführbarkeit abhängig macht, binden Sie sich auf unbestimmte Zeit an Ihren Antrag. Informieren Sie sich genau, wann der Vertrag beginnt und endet. Vereinbaren Sie einen verbindlichen Liefertermin.

Unklare Vertragsverhältnisse: Manche Verträge verweisen auf Übereinkünfte oder Verträge mit dem Netzbetreiber, ohne sie näher zu beschreiben. Achten Sie darauf, dass Sie nur einen Vertragspartner haben und alle Bedingungen kennen, die Ihren Vertrag betreffen.

Einzugsermächtigung: Einige Verträge schreiben die Zahlung per Einzugsermächtigung vor. Für einen Anbieter spricht, wenn er auch andere Zahlungsarten - etwa per Überweisung oder Bareinzahlung - ermöglicht.

Haftung: Viele Anbieter beschränken die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz auf 5.000,00 Mark, wie in den Stromverträgen zu Monopolzeiten. Nach dem für die neuen Sonderverträge geltenden Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist diese Beschränkung jedoch zulässig.

Lockangebote: Manche Anbieter koppeln ihr Angebot an zusätzliche Vergünstigungen - etwa ein Fernsehgerät für eine Mark oder einen kostenlosen Internetzugang. Lassen Sie sich dennoch nicht zu einer vorschnellen Entscheidung verleiten, und prüfen Sie weitere Angebote.

(Zitiert aus der Zeitschrift der Stiftung Warentest „Test" Heft 10/99. Ein Stellungnahme der Anbieter liegt der KD Redaktion bisher nicht vor.)