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Mietminderungstabelle

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Stand: 13. Dezember 2012

Bitte beachten Sie, dass diese Seite seit dem 20.09.2007 aus Zeitgründen nicht mehr aktualisiert werden konnte. Die Angaben müssen daher anhand des gegenwärtigen Gesetzesstandes - http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/gesamt.pdf - , der aktuellen Rechtsprechung des BGH - http://juris.bundesgerichtshof.de - und der Oberlandesgerichte - http://www.leitsatzkommentar.de - überprüft werden. Sie werden um Verständnis gebeten.

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Ist die Mietsache mangelhaft, kann der Mieter die Miete mindern. Er hat nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht (§ 536 I BGB n. F.). Die nachfolgende Tabelle * gibt auf der Grundlage der Rechtsprechungspraxis Anhaltpunkte dafür, in welchem Umfang die Miete gemindert werden kann (siehe Anmerkung a. E.).

Bei der Berechnung der Mietminderung ist an die vereinbarte Brutto-Warmmiete (Mietzins mit allen Nebenkosten einschließlich Heizkosten anzuknüpfen (KG GuT 9, 2004 - Revision zugelassen). Der BGH hat darauf hin entschieden, dass Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten) ist. Dabei ist unerheblich, ob die Nebenkosten als Pauschale oder Vorauszahlung geschuldet werden (BGH, Urteil vom 06.04.2005 - XII ZR 225/03 zu BGB § 536).

Abwasserinstallation defekt, Austritt von Fäkalien aus WC und Badewanne 38 %
Backofen/Herd nicht nutzbar 3 bis 5 %
Bad undichte Rohre und schwergängige Fenster 10 %
Badewanne nicht nutzbar 20 %
Balkon nicht nutzbar wegen herumstreunender Katzen 15 %
Bauarbeiten (erhebliche) in und am Haus, 6 Monate 22 %
Bauordnungsvorschriften nicht eingehalten bis 33 %
Beheizung während Heizperiode mangelhaft 5 bis 15 %
Briefkasten fehlt, Postzustellung deshalb nicht möglich 3 %
Durchfeuchtung (sehr starke) der Wohnung 93 %
Durchfeuchtung der Zimmerdecke 8 %
Durchschnittstemperatur nur 15°C 25 bis 30 %
Dusche nicht betriebsbereit 16 %
Eingangstüre (Treppenhaus) nicht abschließbar 5 %
Einsturzgefahr der Wohnzimmerdecke 30 %
Energieverschleuderung durch überdimensionierten Heizkessel 10 bis 15 %
Fenster (Doppel-) blind wegen Feuchtigkeit 10 %
Fenster alle undicht, Wohnung deshalb feucht 50 %
Fenster luftdurchlässig und schwer schließbar 10 %
Fenster nicht verschließbar 10 %
Fenster und Haustüre undicht 10 %
Fenster undicht 5 %
Fensterläden nachträglich entfernt 10 %
Feuchtigkeit (hohe) der Wohnung 20 %
Feuchtigkeit der Wohnung 10 %
Feuchtigkeit im Bad 10 %
Feuchtigkeit im Keller 5 %
Feuchtigkeit im Schlaf- und Kinderzimmer 10 %
Feuchtigkeit im Schlafzimmer 10 %
Feuchtigkeit mit Schimmelpilzbefall 20 %
Feuchtigkeitsschäden durch schadhafte Außenwand 10 %
Fluglärm, erhebliche Lärmbelästigung 8, 5 bis 10 %
Formaldehyd-Konzentration gesundheitsgefährdend 56 %
Fußboden sehr kalt wegen mangelhafter Wärmedämmung 30 %
Geräuschbelästigung durch defekte Maschinen 20 %
Geräusche aus Nachbarwohnung durch normales Wohnverhalten 0 %
Geringfügige Mängel 0 %
Hausmüllschlucker dauernd defekt 2,5 %
Haustüre und Fenster undicht 10 %
Heizung rauscht, kracht, klopft 10 bis 17 %
Heizung ungenügend (im Kinder- und Schlafzimmer) 20 %
Heizungsanlage ausgefallen 25 %
Heizungsausfall (Oktober) 20 %
Heizungsausfall (totaler) während der gesamten Heizperiode 100 %
Heizungsausfall im Schlafzimmer (Februar) 20 %
Heizungsausfall im Winter 50 %
Heizungstemperatur im Winter unter 20°C 20 %
Herd/Backofen nicht nutzbar 3 bis 5 %
Isolierung mangelhaft, 25 % Wärmeverlust 25 %
Kakerlaken- und Mäusebefall (monatelang) 10 %
Keller feucht 5 %
Kinderspielplatz, Sandkiste nicht vorhanden 5 %
Lärm durch angrenzenden Kindergarten 15 %
Lärmbelästigung (erhebliche) durch Gaststätte bis 1 Uhr nachts 37 %
Lärmbelästigung (extern) durch Bauarbeiten 60 %
Lärmbelästigung (häufige) durch Mitmieter mit Störung der Nachtruhe 10 %
Lärmbelästigung durch Bauarbeiten 15 %
Lärmbelästigung durch Mitmieter 10 %
Leitungswasser rostig 10 %
Mäuse- und Kakerlakenbefall (monatelang) 10 %
Nachtruhestörung 20 %
Nachtruhestörung durch Diskothek 30 %
Neubaufeuchtigkeit 0 %
Nitratgehalt im Wasser gesundheitsgefährdend 10 %
Prostitution im Haus 25 %
Raumtemperatur nur 15°C bis 18,5°C 15 %
Regenwasser tropft durch Zimmerdecke 50 %
Schallisolierung teilweise mangelhaft 10 %
Schallschutz, bauliche Mindestanforderungen nicht erfüllt 20 %
Schimmelbildung 10-15
Schimmelflecken in der Wohnung 7 %
Schornstein defekt, deshalb schlechte Heizleistung 10 %
Taubenhaltung auf dem Nachbargrundstück 25 %
Taubenhaltung des Vermieters, erhebliche Beeinträchtigung der Wohnung 20 %
Temperatur nur 16°C bis 18°C 20 %
Toilette ohne Fenster, Lüftung defekt 5 %
Überschwemmungsschaden, Teppichboden riecht unerträglich 80 %
Unbewohnbarkeit der Wohnung 100 %
Warmwasser fehlt 10 bis 30 %
Waschküche und Trockenraum, keine Nutzungserlaubnis 5 bis 10 %
Waschmaschine (Haus-) defekt 5 %
Wasser dringt durch Zimmerdecke (Naturkatastrophe) 30 %
Wasserschäden (Wohnzimmerdecke und Wände) 25 %
Wohnungstüre fehlt 15 %
Wohnzimmer unbenutzbar wegen eingedrungenem Wasser, Möbel müssen in anderen Räumen gelagert werden 50 %
Zugluft (starke) wegen undichter Fenster und Türen 20 %



1) Quelle: StWK

2) Wichtige Anmerkung: Die Tabelle kann nicht schematisch angewandt werden. Die Höhe der Minderung hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.